David gegen Goliath – Commerzbank erneut verurteilt
Medienfonds-Anleger bekommt über 130.000 Euro Schadensersatz
Laut dem richterlichen Urteil hätte der Kläger, vertreten durch die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, eine „umfassende bedarfsorientierte Beratungsleistung“ seitens der Commerzbank zu erwarten gehabt. Diese fand aber nicht statt. Bei der Anlageberatung im Jahr 2004 informierte die Bank den Fondsinteressierten nicht über die erzielten Provisionen. Nach Auffassung des Richters liegt somit klar eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor. Ebenfalls seien die im Prospekt enthaltenen Hinweise zu den anfallenden Kosten der damals vermittelten Medienfonds nicht ausreichend. Ein klarer Fehler der Commerzbank, dessen Konsequenzen sie jetzt in vollem Umfang zu tragen hat.
Außergerichtliche Einigungen scheinen bei der derzeitigen Menge an Einzelklagen durchaus sinnvoll, nicht zuletzt für den Steuerzahler. So auch die Meinung von Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei KWAG: „Generell raten wir Anlegern in Medienfonds zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem entsprechenden Finanzinstitut. Allerdings zeigt sich bis dato die Commerzbank nicht allzu gesprächs- und zahlungsbereit. Oftmals ist der gerichtliche Weg die einzige Möglichkeit für die Anleger, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Allerdings dürfte es nicht mehr lange dauern, bis die Commerzbank unter dem Druck der Rechtsprechung nachgibt und sich dialogfreudiger zeigt“.
Bereits jetzt zeigen die knapp hundert gewonnenen Prozesse der KWAG mit einem Streitwert von über 4.000.000 Euro an den Landgerichten eine klare Tendenz. Es scheint somit nur noch eine Frage der Zeit, bis David in Form der Anleger Goliath endgültig zu Fall bringt.
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Datum: 13.10.2009 - 09:27 Uhr
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