"Finger weg vom Werkvertrag!" / Statement von Rechtsexperte Prof. Dr. Hansjürgen Tuengert

"Finger weg vom Werkvertrag!" / Statement von Rechtsexperte Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal zum geplanten Aktionstag der IG Metall am 24.9.2015

ID: 1263929
(ots) - Die IG Metall plant nach eigenen Angaben am 24.
September einen bundesweiten Aktionstag gegen die "missbräuchliche
Anwendung von Werkverträgen in der Automobilindustrie". Mit
Kundgebungen ist vor allem vor den Betrieben so genannter
OEM-Standorte (Original Equipment Manufacturer =
Originalausrüstungshersteller) zu rechnen.

Die Mannheimer Anwaltskanzlei Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal und
Kollegen, seit Jahren spezialisiert auf Recht der Werkverträge und
Zeitarbeit sowie Wirtschaftsrecht, weist darauf hin, dass Unternehmen
auch angesichts der zu erwartenden Gesetzesinitiative dringend
überprüfen müssen, ob ihre Werkverträge allen Anforderungen genügen.
Ansonsten drohe die Gefahr, dass diese als Schein-Werkverträge
eingestuft werden, die damit eine illegale Arbeitnehmerüberlassung
wären.

Es ist daher betroffenen Unternehmern zu raten, sich einerseits
intensiv mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen, um gegenüber den
Vorwürfen illegaler Arbeitnehmerüberlassung mit den ganzen
rechtlichen Folgen gewappnet zu sein. Gleichzeitig ist ratsam,
fachkundigen Rat einzuholen, wie er u.a. von der Arbeitsgemeinschaft
Werkverträge und Zeitarbeit zur Durchsetzung ihrer werkvertraglichen
Position gewährt werden kann.

"Am Werkvertrag an sich darf jedoch nicht gerüttelt werden", warnt
Tuengerthal. Seit 1. 1. 1900 ist der Werkvertrag im deutschen BGB
verankert und damit 115 Jahre alt. "Die Werkverträge sind das
deutsche Erfolgsmodell, weil sich hierdurch kostengünstig in
Deutschland produzieren lässt. Damit bleiben deutsche Produkte auf
dem Weltmarkt konkurrenzfähig. Dies sichert zugleich die
Arbeitsplätze der Stammbelegschaft. Die IG Metall versucht mit ihrem
Aktionstag offensichtlich, dieses bewährte Vertragsinstitut zu einem
Problemfall zu machen, der jedoch keiner ist", erklärt der


Rechtsexperte.

Werkverträge bringen auch nicht per se Arbeitnehmer der
Werkunternehmen in prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Diese sind
vielmehr ebenso sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und haben
gleiche Rechte wie Kündigungsschutz, Arbeitsschutz etc.. Zugleich
verhindern das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) durch die Auftraggeberhaftung
eine Verlagerung des Lohnrisikos. Werkarbeitnehmer, die an schwarze
Schafe geraten und ihren Lohn nicht erhalten, haben den Zoll als
Ansprechpartner und den Stammbetrieb als Bürgen für den Arbeitslohn.
Dies zeigt: Wer Werkverträge missbraucht, gegen den kann wirksam
vorgegangen werden.

Nach Einschätzung von Prof. Tuengerthal geht es der IG Metall
jedoch nicht darum. Es gehe ihr vielmehr um die Durchsetzung ihrer
eigenen Interessen. In Werkunternehmen hat die IG Metall nämlich kein
Mitspracherecht, und ihre Betriebsräte können dort nicht
mitbestimmen. Zudem muss die IG Metall erkennen, dass sie mit ihren
Tariflöhnen nun im Wettbewerb mit anderen renommierten Gewerkschaften
wie zum Beispiel ver.di steht. Da sie ver.di jedoch nicht angreifen
kann, wird vordergründig das Feindbild "Werkvertrag" ausgerufen und
"Lohndumping" behauptet.

Wer jedoch die Begriffsdefinition von Lohndumping im Duden
nachschlägt, findet, dass darunter "die Zahlung von Löhnen, die
deutlich unter dem Tarif liegen" zu verstehen ist. Dem Kenner zeigt
sich somit schnell, dass es mit dem "Lohndumping" nicht weit her ist.
Es geht vielmehr allein um die Pfründe der IG Metall.

Deshalb warnt der Mannheimer Rechtsanwalt Prof. Hansjürgen
Tuengerthal: Finger weg vom Werkvertrag! Jeder Eingriff in den
Werkvertrag sei ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Diese
ist eng gekoppelt mit der unternehmerischen Verantwortung. Jeder
Unternehmer trägt die Verantwortung für sein Handeln. Er muss deshalb
auch selbst entscheiden, welche Aufgaben er selbst wahrnimmt und
welche er auslagert. Dies entscheidet über den Erfolg des
Unternehmens. Der Werkvertrag ist somit Teil der unternehmerischen
Freiheit. Er ist Sache der Unternehmen und nicht Sache des
Betriebsrates und der IG Metall.

Über Kanzlei Prof. Tuengerthal & Kollegen

Die Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen ist spezialisiert auf
Werkvertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht sowie
Lebensmittelrecht und blickt auf eine mehr als vierzigjährige
Erfahrung zurück. Ihr Sitz ist in M7/3 (Alte Reichsbank), 68161
Mannheim.



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