Bestellerprinzip – ein Segen für die professionelle Hausverwaltung
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Mit der Einführung des neuen Mietrechtsnovellierungsgesetzes seit dem 01. Juni 2015, welches neben der Mietpreisbremse vor allem auch das Bestellerprinzip vorgibt, befindet sich die Immobilienbranche im Umbruch. Das neue Gesetz besagt, dass derjenige die fällige Provision zu entrichten hat, der den Makler beauftragt. Dies ist in der Regel der Vermieter.
Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter(firmenpresse) - Durch das zuvor geltende Wohnraumvermittlungsgesetz hatte in der Regel nicht der Vermieter die Provision an den Makler zu zahlen, sondern in den meisten Fällen der Mieter. Das ist nun nach Einführung des neuen Gesetzes in dieser Form nicht mehr möglich, wenn der Vermieter den Makler bestellt.
Aber bietet diese Neuregelung nicht auch eine Chance? „Ja, zum einen ist es jetzt einheitlich geregelt und zum anderen sehen wir das als gute Möglichkeit vor allem für die Immobilienmakler und Hausverwaltungen mit eigener, professioneller Vermietungsabteilung, die sich wie wir Qualität, Nachhaltigkeit und Transparenz auf ihre Fahne geschrieben haben“, bestätigt Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter von OTTO STÖBEN IMMOBILIEN.
„Der nun eingesetzte Trend, dass die Vermieter nach Inkrafttreten des Gesetzes die Vermietung in eigene Hände nehmen, um die Kosten für die Provision zu sparen, wird sicherlich wieder den Rückwärtsgang einlegen. Die Selbstvermieter werden schnell merken, wie man in diesem Geschäft an seine eigenen Grenzen stößt, vor allem wenn Sachkenntnis in vielen Bereichen fehlt“, ergänzt Carsten Stöben.
Die Vermietung einer Immobilie beinhaltet eine ziemlich komplexe Aufgabenstellung: Angefangen bei der Ermittlung der richtigen Miethöhe über die korrekte Berechnung der Quadratmeterzahl, die Erstellung eines ansprechenden Exposés, die Koordinierung der Besichtigungstermine, im weiteren Verlauf die Bonitätsprüfung der potenziellen Mieter, die Auswahl des richtigen Mieters, die Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrages sowie letztendlich die korrekte Wohnungsübergabe.
„Diesen Aufwand nehmen unsere ausgebildeten Immobilienfachleute unseren Kunden mit all ihrer Erfahrung zuverlässig ab“, so Carsten Stöben. „Die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung mit Vermietungsabteilung wie der unseren vermeidet juristische Fallstricke und erspart vor allem unvorhergesehene Kosten, aber auch wertvolle Zeit und Nerven. Wir halten für jeden Eigentümer ein individuell zugeschnittenes Angebot zur Vermietung und Verwaltung seiner Immobilie bereit.“
OTTO STÖBEN IMMOBILIEN bietet seinen Kunden verschiedene Pakete zur Haus- und Wohnungsverwaltung und deren Vermietung mit dem Ziel an, die Kosten überschaubar zu halten. So kann sich jeder Vermieter als Smart-Kunde nur für einzelne Serviceleistungen oder aber für das Rundum-Sorglos-Paket der Premium-Kunden entscheiden.
„Wir verstehen uns als kompetente Dienstleister für Immobilienbesitzer und empfehlen uns als professionelle Hausverwalter mit geprüftem Fachwissen, kaufmännischem Sachverstand und Freude an der Kommunikation.“
Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN GmbH
Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter
Fax: 0431 66403-40
E-Mail: c.stoeben@stoeben.de
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Datum: 17.09.2015 - 16:41 Uhr
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