EANS-News: Wolford Aktiengesellschaft: Hauptversammlungsbeschluss zu eigene
Aktien - Genehmigung der Veräußerung auf andere Weise als über Börse oder
öffentliches Angebot
ID: 1264071
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/eigene Aktien
Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9 BörseG der Wolford
Aktiengesellschaft, Wolfordstrasse 1, 6900 Bregenz FN 68605 s
Bregenz, 17.09.2015. Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstrasse 1,
6900 Bregenz (in der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 82
Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung
2002 bekannt, dass die 28. ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft am 17.09.2015 die folgenden Beschlüsse zum 5.
Tagesordnungspunkt fasste:
- Der Beschluss der Hauptversammlung vom 6.9.1999, wonach (i) dem
Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 5 AktG der Erwerb von bis zu 100.000
Stück eigener Aktien während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab
dem Tag der Beschlussfassung zum Zweck der Ausgabe an die Mitglieder
des Vorstands, des Aufsichtsrates sowie an bestimmte leitende
Angestellte der Gesellschaft und mit ihr verbundener Gesellschaft
genehmigt wurde, wobei der Erwerb der Gesellschaft jeweils lediglich
zu einem Gegenwert stattzufinden hatte, der weder niedriger ist als
35 (fünfunddreißig) Euro noch höher als 70 (siebzig) Euro je Aktie
und (ii) die Ausgabe der Aktien während eines Zeitraumes, der zwei
Jahre nach dem Tag der Beschlussfassung beginnt und fünf Jahre nach
diesem Tag endet, nicht unter den Anschaffungskosten der
Gesellschaft, gemäß dem in der Hauptversammlung erläuterten Plan und
die Veräußerung der nicht gemäß dem Plan ausgegebenen Aktien von der
Gesellschaft binnen eines Jahres ab dem Ende der Fünf-Jahresfrist
beschlossen wurde, wird dahingehend modifiziert, dass er in Punkt
(ii) aufgehoben wird.
- Die Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien
im Ausmaß von bis zu 100.000 Stück in anderer Weise als über die
Börse oder öffentliches Angebot im Rahmen des vom Aufsichtsrat
eingeräumten und in der Hauptversammlung erläuterten Long Term
Incentive - Programms für die Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft unter Ausschluss eines Wiederkaufsrechts der Aktionäre
der Gesellschaft, wird genehmigt.
- Die Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien
im Ausmaß von bis zu 100.000 Stück in anderer Weise als über die
Börse oder öffentliches Angebot im Rahmen künftiger vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats und vom Aufsichtsrat einzuräumender
Mitarbeiterbeteiligungs- und Erfolgsbeteiligungsprogramme,
einschließlich Aktienoptionsprogramme und die schlichte Ausgabe von
Aktien, für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der
Gesellschaft unter Ausschluss eines Wiederkaufsrechts der Aktionäre
der Gesellschaft, wird genehmigt.
Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG. Auf den auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Wolford AG
(www.wolford.com) veröffentlichten Bericht des Aufsichtsrates und des
Vorstandes zum 5. Tagesordnungspunkt wird verwiesen.
Rückfragehinweis:
Wolford AG
Maresa Hoffmann
Referentin Investor Relations und Corporate Communications
Tel.: +43 5574 690 1258
investor@wolford.com | company.wolford.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Wolford Aktiengesellschaft
Wolfordstrasse 1
A-6900 Bregenz
Telefon: +43 (0) 5574 690-1268
FAX: +43 (0) 5574 690-1219
Email: investor@wolford.com
WWW: company.wolford.com
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: AT0000834007
Indizes: ATX Prime, ATX Global Players
Börsen: Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York
Sprache: Deutsch
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Datum: 17.09.2015 - 18:19 Uhr
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