Gefährliche Flugobjekte: Drohnen brauchen Versicherungsschutz
R+V-Infocenter: Nur wenige Flugmodelle gelten als Spielzeug - oft keine Abdeckungüber die Privathaftpflichtversicherung
Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden. Daher müssen sie seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für jedes ihrer "unbemannten Flugobjekte" nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge.
"Bereits kleine Drohnen können in große Höhen aufsteigen und bei einem Absturz gravierende Schäden anrichten ", erklärt R+V-Experte Földhazi. "Deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der Versicherungspflicht." Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist, rät er: "Drohnenbesitzer sollten vorab prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Flugbegeisterte müssen ihre Drohne immer im Auge behalten. Das bedeutet, sie sollte nicht weiter als höchstens 300 Meter fliegen.
- Zu Flughäfen und Landeplätzen ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern vorgeschrieben. Für Flüge innerhalb der Kontrollzone von Flughäfen benötigen Drohnenbesitzer eine Genehmigung vom Tower.
- Das R+V-Infocenter empfiehlt, die Flugobjekte von Straßen, Hochspannungsleitungen und Menschengruppen fern zu halten. Auch Privatgrundstücke sind tabu. Zusätzlich haben einige Städte und Gemeinden spezielle Vorschriften erlassen, die Hobbypiloten besser im Vorfeld erfragen.
- Vorsicht bei Fotos und Filmen: Drohnen dürfen nicht alles oder jeden ohne Erlaubnis aufnehmen und veröffentlichen - das verletzt unter Umständen die Persönlichkeitsrechte.
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Datum: 29.09.2015 - 15:05 Uhr
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