Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis

Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis

ID: 1270348
(ots) - Die Apothekerschaft will beim medizinischen
Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss
Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige
pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes
Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur
in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes
Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese
Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen
Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages
mit großer Mehrheit.

Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der
Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: "Die
Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und
nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei
einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch
bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden." Die
Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung
zur Anwendung sicherzustellen. Kiefer weiter: "Die Kassen müssen
verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen
Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich
indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht."

Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel
mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute ist es
möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung
Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der
Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen
gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche
Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht
hinnehmbar, so Kiefer.

Weitere Informationen unter www.abda.de





Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de

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Datum: 02.10.2015 - 08:17 Uhr
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