Nachzahlung von freiwilligen Beiträge ermöglicht Anspruch auf gesetzliche Rente
Nachzahlung von freiwilligen Beiträge ermöglicht Anspruch auf gesetzliche Rente
(pressrelations) - >Attraktive Neuregelung für Mütter und Väter im Rentenalter, die bisher keinen Rentenanspruch hatten: Ab sofort können sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dadurch Anspruch auf eine Rente erwerben. Wer beispielsweise drei Kinder hat, bekommt bereits nach weniger als zwei Jahren Rentenbezug sein Geld wieder heraus. Je nachdem, wie viele Kinder erzogen worden sind, kann es kürzer oder länger dauern. Erforderlich für eine Rente sind in jedem Fall fünf Jahre mit Beiträgen. Für jedes vor 1992 geborene Kind wird dem Rentenkonto ein Beitragsjahr gutgeschrieben. Um sich die Rente zu sichern, muss der fehlende Zeitraum mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt werden. Zurzeit sind das mindestens 955,20 Euro für ein Jahr. Die neue Regelung nutzen können alle, die mindestens ein Kind erzogen haben und denen diese Zeit im Rentenkonto gutgeschrieben werden kann.
Wer rechtzeitig in den Genuss der Rente kommen möchte, sollte möglichst kurz vor dem 65. Geburtstag die Nachzahlung beim nächstgelegenen Beratungszentrum der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Selbstverständlich können sich auch alle über 65-Jährigen auf diesem Weg günstig eine Rente kaufen.
Weitere Informationen gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie bei den Versichertenältesten in der unmittelbaren Nachbarschaft. Info:
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
Pressestelle
Autor: Carolin Elmdust
Tel: 0511/829-2634

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Datum: 14.10.2009 - 22:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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