Kfz-Versicherung: Sonderrabatte nicht ohne Tücken!

Kfz-Versicherung: Sonderrabatte nicht ohne Tücken!

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(firmenpresse) - Frauen können nicht einparken. Das jedenfalls glauben viele Männer, die - ganz selbstverständlich -, davon ausgehen, dass die Herren der Schöpfung die besseren Autofahrer abgeben. Die Versicherungsbranche sieht das völlig anders, "denn es ist statistisch erwiesen", so die IAK GmbH, ein großer Versicherungsmakler mit über 240.000 Kunden, "dass Frauen seltener in Unfälle als Männer verwickelt sind!"

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Als Gründe dafür sehen Experten die defensive Fahrweise des weiblichen Geschlechts, während von Männern - oft auch in Abhängigkeit vom Alter -, häufig ein sehr aggressiver Fahrstil gepflegt wird.

Die logische Konsequenz: Frauen kommen die Branche billiger und zahlen daher auch deutlich weniger für ihre Kfz-Versicherung. Rabatte von mindestens 3 bis 4 - im Einzelfall gar 15 Prozent - sind dabei keine Seltenheit. Daher könnte es sich für Paare lohnen, ihre Kfz-Versicherung über die Frau "laufen zu lassen".

Tatsächlich werden, neben den üblichen Schadenfreiheitsrabatten, heute in der Haftpflicht- wie auch Vollkaskoversicherung mehr und mehr die so genannten weichen Rabattmerkmale (die von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig sind) berücksichtigt. So werden eine niedrige Laufleistung pro Jahr, die Nutzung des Fahrzeuges durch einen begrenzten Personenkreis oder auch das Abstellen des Wagens in der Garage mit Prämiennachlässen honoriert.

Wobei freilich Vorsicht geboten ist. Denn häufig sind diese Nutzungsbedingungen dann auch sehr klar definiert, so dass demjenigen, der die selbst vorgegebenen Spielregeln überschreitet, rasch Sanktionen drohen:

Wer zum Beispiel angibt, (s)ein Fahrzeug allein zu nutzen, dieses dann aber doch verleiht, wobei der Fahrer dann auch prompt einen Unfall "baut", der muss damit rechnen, das der eingeräumte Rabatt rückwirkend entfällt. Zudem drohen weitere Zuschläge, falls der Fahrer sein 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.



Genaues Hinschauen lohnt also, wenngleich nun niemand in Panik verfallen muss. Denn die Nutzung anlässlich einer Probefahrt oder das Abstellen des Wagens durch einen Hotelpagen stellt natürlich kein sanktionswürdiges Vergehen dar!

Dennoch darf, wie die IAK GmbH klarstellt, der Preis niemals das alleinige Entscheidungskriterium für oder gegen einen Tarif darstellen: "Vielmehr ergibt erst die Summe aller Faktoren die optimale Kfz-Versicherung!"

Auf der Seite www.vergleichen-und-sparen.de können alle Interessierten daher (und das völlig unabhängig) eine Vielzahl von Anbietern und Tarifen vergleichen und auch gleich online Policen abschließen. Ein Besuch, und das noch vor dem 30. November, lohnt also!

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Horster Straße 26-28
46236
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m.belli(at)iakgmbh.de
02041 77 44 744
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Datum: 15.10.2009 - 09:25 Uhr
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