Bezirksamt will keine Baumhäuser in Kleingärten
ID: 1272053
Das Bezirksamt Tempelhof/Schöneberg weigert sich, neue Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Eine Familie aus Schöneberg soll jetzt das Baumhaus, in ihrem Kleingarten abreißen, dass seit 7 Jahren für die Kinder und vielen ihrer Freunde ein wunderschöner Traum in der Großstadt war.

(firmenpresse) - In den Verwaltungsvorschriften von 2009 gibt es keine Größenbegrenzungen mehr für Kinderspielhäuser in landeseigenen Kleingärten. Der damalige Senator Michael Müller, heute Bürgermeister, wirbt in der Hochglanzbroschüre „Das bunte Grün – Kleingärten in Berlin“ für die Kinder- und Familienfreundlichkeit in den landeseigenen Kleingärten. In der Realität sieht es aber ganz anders aus. Die neuen Musterpachtverträge sollen nämlich keine Anwendung finden.
Statt dessen fordert das Bezirksamt Tempelhof/Schöneberg den Kleingartenverband, als Zwischenpächter des Landes auf, bestehende Spieleinrichtungen und Baumhäuser entfernen zu lassen, wenn sie die Größenbegrenzungen der alten Pachtverträge überschreiten.
Die Bürger des Bezirkes haben eine andere Meinung.
Nachdem das Bezirksamt nicht Verhandlungsbereit war, hat sich die Familie an die BVV gewandt. Dort haben alle Fraktionen dafür gestimmt, nach dem Wegfall der Größenbegrenzung von Spielgeräten in Kleingärten, die Errichtung neuer - und den Erhalt bestehender Baumhäuser zu genehmigen.
Auch das hat das Bezirksamt Tempelhof/Schöneberg nicht beeindruckt und der Kleingartenverband hat die Familie auf Abriss ihres Baumhauses verklagt. In der ersten Instanz, vor dem Amtsgericht, wurde das Verfahren gewonnen, aber der Kleingartenverband ist vor das Landgericht gezogen, wo der Prozess letztendlich verloren ging.
Die Richterin des Amtsgerichtes verwies auf die lange Duldung des Baumhauses und hat betont, dass die Bürger für den Erhalt der Kinderspielhäuser wären. Sie hat die Klage zurückgewiesen. Auch der Richter des Landgerichtes hat dem Anwalt des Kleingartenverbandes mehrere Vermittlungsvorschläge gemacht, aber der Kleingartenverband bestand auf den Abriss. Auf Grundlage des bestehenden, alten Pachtvertrages wurde dem Kläger letztendlich Recht gegeben.
Es geht um einen Präzedenzfall. Jetzt können alle Spiel- und Baumhäuser, die nicht den bescheidenen Maßen der veralteten Pachtverträge entsprechen, abgerissen werden. Damals gestand man den Kindern nur Spielhäuser von 1,25m x 59cm x 59cm zu.
Man fragt sich schon, ob man es hier mit einem Schildbürgerstreich zu tun hat. Da werden Verwaltungsvorschriften, durchaus zeitgemäß und den Ansprüchen unserer Gesellschaft entsprechend, angepasst, aber eine Behörde weigert sich einfach diese umzusetzen. Und um noch eins drauf zu geben verlangt diese Behörde, als Eigentümerin des Landes explizit, nach Jahren und aus heiterem Himmel, die veralteten Regelungen radikal durchzusetzen. Es spielt dann auch keine Rolle mehr, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter der BVV die Behörde auffordern, die neuen Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Man kann sich darüber freuen, dass es noch mutigen Menschen, wie die betroffene Familie gibt, die viele Mühen und Kosten in Kauf nehmen, damit Behörden so arbeiten, wie es die Verwaltungsvorschriften und die Bürger wünschen. Hoffentlich dringt das auch bis zu den Entscheidungsträgern durch.
Der letzte Ausweg, die Spiel- und Baumhäuser zu retten besteht darin, dass von Seiten des Senats, der Kleingartenverband angewiesen wird, das Urteil nicht zu vollstrecken und die neuen Pachtverträge anzuwenden.
Die Familie hat eine E-Petition gestartet, der sich in wenigen Tagen mehrere zehntausend Unterstützer angeschlossen haben. Hier können auch Sie die Familie mit ihrer Stimme unterstützen.
https://www.change.org/p/rettet-unser-baumhaus-unserbaumhaus
Für weitere Informationen gibt es einen WEB Blog: http://baumhaus-samoa.de/
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Datum: 06.10.2015 - 23:10 Uhr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.10.2015
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