Konto.org hilft: Girokonto für Flüchtlinge und Asylbewerber (FOTO)
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(ots) -
Merkblatt mit den wichtigsten Infos rund um Girokonten für
Asylbewerber - Kostenloser Download in englischer und arabischer
Sprache. Aktion: Basiskonto jetzt!
Der Strom der Asylbewerber in Deutschland nimmt nicht ab und
stellt Behörden und Helfer vor immense Herausforderungen. Neben den
grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Aufnahme sind es bisweilen
bürokratische Hindernisse, die einer schnelleren Entspannung der
Situation entgegenstehen. So banal es klingt: Eine dringende
Voraussetzung ist ein Girokonto. Jenes gilt als eine der
Grundvoraussetzungen für eine gesellschaftliche bzw. wirtschaftliche
Teilhabe. Allerdings sind Asylsuchende für Banken nicht die
attraktivste Zielgruppe, weshalb die Suche nach einem Girokonto
entsprechend schwer fällt. Hilfe bietet an dieser Stelle das
Fachportal Konto.org mit einem passenden Merkblatt zum Thema
Basiskonto für Asylbewerber.
Das Merkblatt steht unter
http://www.konto.org/ratgeber/allgemein/basiskonto-fuer-fluechtlinge/
in englischer und arabischer Sprache zum Download bereit (PDF).
Aktion: Basiskonto jetzt!
Wichtig: Aktuell besteht kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto in
Deutschland. Spätestens ab dem 18. September 2016 wird sich dies
aber weitestgehend ändern. Bis zu diesem Termin muss die sogenannte
Zahlungskontenrichtlinie der EU in ein deutsches Gesetz umgesetzt
werden. Darin wird jedem Verbraucher der diskriminierungsfreie Zugang
zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eingeräumt.
Idealerweise tritt das Gesetz bereits Anfang 2016 in Kraft. Konto.org
befürwortet mit der Aktion "Basiskonto jetzt!", diesen Vorgang im
Sinne der Betroffenen zu beschleunigen.
"Ohne Girokonto ist in der Regel kein Gehalt beziehbar, kein Miet-
oder Mobilfunkvertrag abschließbar und kaum eine
Vereinsmitgliedschaft möglich", erklärt Daniela Hegner,
Fachredakteurin von Konto.org. "Insofern ist ein Girokonto ein
existenzieller Bestandteil für die gesellschaftliche Integration."
Duldungspapiere künftig als Ausweis erlaubt
Viele Banken arbeiten mit Nachdruck an entsprechenden Basiskonten
oder verfügen bereits über ähnliche Modelle auf Guthabenbasis. Ein
weiterer notwendiger Schritt ist die Anerkennung von behördlich
ausgestellten Duldungspapieren als Ausweisdokument - künftig soll
dies möglich sein. Nur mit gültigem Ausweis lässt sich nämlich ein
Girokonto eröffnen.
Konto.org ist ein Projekt von Franke-media.net.
Pressekontakt:
Mario Hess
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franke-Media
Tel.: 0341/24399500
Fax: 0341/24399509
E-Mail: mario.hess@franke-media.net
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Datum: 08.10.2015 - 13:25 Uhr
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