Schwäbische Zeitung: Zerrüttetes Verhältnis - Leitartikel zu Seehofers Drohung einer Verfassungsklage
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Seehofer droht Angela Merkel mit Verfassungsklage in Karlsruhe.
Sicher, das Verhältnis Merkel-Seehofer war nie unbelastet. Doch
daran, dass jetzt diese Eskalationsstufe erreicht wird, ist diesmal
nicht nur der gewohnte Populismus von Seehofer schuld, sondern auch
die Vorgehensweise der Kanzlerin.
Merkel hatte schon bei der Aufnahme der Flüchtlinge aus Ungarn die
Länder nicht vorab informiert von ihrem Entschluss. Ein
Kardinalfehler, denn sie hat diejenigen uninformiert gelassen, die es
am stärksten trifft. Das vergessen Landesfürsten wie Seehofer nicht.
Im Kreise der Ministerpräsidenten ist er zwar nicht allzu beliebt,
seine Solidarität gegenüber den anderen Ländern gilt als nicht sehr
ausgeprägt. Doch in den vergangenen Tagen äußerten viele seiner
Kollegen pures Mitgefühl für Seehofer, auch Respekt. Er hat - wie
kein anderer Länderchef - die Flüchtlingskrise zu bewältigen.
Seehofer handelt auf der einen Seite entschlossen, weiß aber nicht
mehr, wie es weitergehen soll. Deshalb zeigt er sich unbeeindruckt
von Merkels Positionen. Die hatte bei Anne Will wissen lassen, dass
sie als Vorsitzende einer christlichen Partei nicht anders handeln
konnte. Seehofer, Vorsitzender der ebenso christlichen
Schwesterpartei, denkt anders. Auch viele CDU-Politiker fragen
bereits, ob es denn christlicher sei, die Flüchtlinge kommen zu
lassen und sie dann nicht mehr versorgen zu können.
Jetzt zogen der bayerische Ministerpräsident und sein
Innenminister Herrmann die Schrauben an. Die angedrohte Klage des
Freistaats ist eine Form von Erpressung. Seehofer will von der
Kanzlerin ein klares Signal, dass die Grenzen der Belastbarkeit
erreicht sind. Merkel hat dies Signal gescheut, auch um nicht erst
recht einen Riesenandrang von Flüchtlingen zu verursachen, die auf
den letzten Drücker Deutschland erreichen wollen. Doch sie wird das
Signal geben müssen. Nicht zuletzt, weil Horst Seehofer immer mehr
Politiker der Union hinter sich versammelt.
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Datum: 09.10.2015 - 20:41 Uhr
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