Soziale Dienstleistungen sind keine Handelsware / Vertreter der deutschen Sozialversicherungäußern sich in DGUV kompakt zu TiSA
ID: 1274100
gehen nicht nur die Wirtschaft etwas an. Auch die nationalen sozialen
Sicherungssysteme können von Regelungen betroffen sein. Das gilt auch
für das geplante "Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen" -
kurz TiSA. Es wird zwischen 23 Mitgliedstaaten der
Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt, darunter die EU. TiSA soll
das bislang geltende "Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit
Dienstleistungen (GATS"" ablösen. Gerade ist eine neue Runde des
bereits seit 2013 weitgehend geheim verhandelten TiSA zu Ende
gegangen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche
Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband weisen aus diesem
Anlass darauf hin, dass soziale Dienstleistungen, Gesundheits- und
Krankenversicherungsleistungen keine Handelsware werden dürfen. Sie
sollten deshalb aus dem Geltungsbereich des TiSA ausgeschlossen
werden. Dazu Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV:
"Die Sozialversicherungsträger in Deutschland erbringen zahlreiche
Dienstleistungen - soziale, medizinische sowie
Finanzdienstleistungen. Deshalb beschäftigt uns das
Dienstleistungsabkommen TiSA in besonderem Maße. Vieles, was wir in
Gesprächen zu TTIP mit den Beteiligten erläutern, klären und anpassen
konnten, ist in TiSA noch unklar. So sind wir nicht sicher, ob die in
den neuen EU-Angeboten zu TTIP enthaltenen Fortschritte zum Schutz
der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf TiSA übertragen werden."
Alle drei Statements finden Sie in der neuen Ausgabe von DGUV
kompakt: www.dguv.de, Webcode: d1029370
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 12.10.2015 - 10:00 Uhr
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Berlin
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