NIFIS warnt vorÄrzte-Entmündigung durch digitale Vernetzung / Sachverständiger Mathias Gärtner:

NIFIS warnt vorÄrzte-Entmündigung durch digitale Vernetzung / Sachverständiger Mathias Gärtner: Kassenärztliches Modell zur Ärzte-Vernetzung ist problematisch

ID: 1274759
(ots) - Die Nationale Initiative für Informations-
und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) warnt vor der "schleichenden
Entmündigung der Ärzteschaft durch die digitalen Gesundheitssysteme".
Beispielhaft nennt der Verein den jüngsten Vorstoß der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen mit dem Angebot KV-SafeNet. Die
Lösung verbindet Arztpraxen mit den zentralen IT-Systemen der
Kassenärztlichen Vereinigung auf Landesebene und soll "zunächst nur
Abrechnungsdaten" übermitteln. Die Erweiterung auf den Versand von
Arztbriefen, die Terminverwaltung und weitere "Mehrwert-Angebote" sei
aber bereits angedacht.

Arzt muss Datenschutz überwachen

Hierzu will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jedem
niedergelassenen Arzt einen sogenanntes KV-SafeNetRoute in die Praxis
stellen, den dieser bei einem durch die KBV zertifizierten "Provider"
kaufen oder mieten soll. Daraus resultiert laut NIFIS aufgrund des
Bundesdatenschutzgesetzes die Verpflichtung des Arztes, den Provider
datenschutzrechtlich zu überwachen und den eingesetzten
SafeNet-Router zu kontrollieren. Der von der KBV für die Ärzteschaft
bereitgestellte Mustervertragstext sieht dies ausdrücklich vor.

Qualität der Prüfer ist "undefiniert"

Die Kassenärztliche Vereinigung will jährlich eine
Rezertifizierung des Providers und des Routers vornehmen - die
Qualität des damit beauftragten Prüfers wird jedoch an keiner Stelle
genannt, bemängelt NIFIS. Noch gravierender: Der Prüfer wird nicht
von der KBV oder dem Arzt bezahlt, sondern von dem beauftragten
Provider, sieht sich also per se einem Interessenskonflikt
ausgesetzt. Vor allem: Der Arzt kann sich nicht auf den Prüfer und
damit die Kassenärztliche Vereinigung als für ihn tätige Instanz
berufen. Die Berufung eines Arztes auf dieses Prüfergebnis ist
kritisch zu sehen. Zwar gehen die Datenschutzbeauftragten der Länder


dazu über, auch anerkannte Sicherheitszertifikate als ausreichende
Prüfung anzuerkennen, hier jedoch ist nicht feststellbar, ob und nach
welchen international anerkannten Regeln geprüft wird. "Es ist
überhaupt nicht vorgesehen, dass der Arzt die Konfiguration des in
seiner Praxis installierten Routers einsehen kann. Vielmehr kauft
sich der Arzt eine Blackbox ein, die er in keiner Weise überprüfen
kann, sondern bei der er allein auf die KBV vertrauen muss", sagt
Mathias Gärtner, öffentlich bestellter und vereidigte
Sachverständiger für IT und Stellv. Vorsitzender der NIFIS. Er
erklärt: "Das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgesehene
Konzept ist ein Risiko für den Arzt, weil er nicht einschätzen kann,
inwieweit das ausgegebene Zertifikat den Anforderungen einer
ordnungsgemäßen Prüfung genügt."

Leitfaden zum Blindflug

Der von der KBV bereitgestellte Mustervertrag sehe zwar
ausdrücklich vor, dass der Arzt ein Überwachungsrecht hat, aber
gleichzeitig dürfe die Fernwartung nur aus einem gesonderten Netzwerk
des Providers erfolgen und ein Zugriff auf den Router über das
Praxisnetzwerk wird ebenso ausdrücklich als unzulässig bezeichnet.
Sachverständiger Gärtner erklärt: "Damit kann jedoch technisch
gesehen eine Kontrolle der durchgeführten Wartungsarbeiten nicht
vorgenommen werden. Da die Konfiguration nicht eingesehen werden
kann, ist auch kein Vorher-Nachher Vergleich möglich"

Ärzte und Patienten sind Leidtragende

Das Fazit des Experten: "Die angesetzten Systeme laufen nicht nur
auf eine Entmündigung der Ärzteschaft hinaus, sie sind letztlich auch
darauf angelegt, die niedergelassenen Ärzte zu Hasardeuren zu
machen. Vom Gesetzgeber vorgesehene Prüfpflichten werden durch die
vorgeschlagenen Lösungen unterlaufen. Einige Kassenärztliche
Vereinigungen fördern diese Entwicklung sogar aktiv - Leidtragende
sind die Ärzte und in letzter Konsequenz die Patienten, weil sie um
die Wahrung der Privatsphäre bei ihren sensiblen Gesundheitsdaten
fürchten müssen", sagt Gärtner.

NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation,
die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden
Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach
der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten
in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS
seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt
diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit
zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.



Weitere Informationen:
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V., Berkersheimer Bahnstraße 5, 60435 Frankfurt,
Tel.: 069 2444 4757, Fax: 069 2444 4746, E-Mail: nifis@nifis.de,
Web: www.nifis.de

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel. +49 611 97315-0,
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