Neuerungen bei der Zahnzusatzversicherung der CSS

Neuerungen bei der Zahnzusatzversicherung der CSS

ID: 127568

Der Schweizer Gesundheitsversicherer hat Änderungen in der Zahnzusatzversicherung vorgenommen.



(firmenpresse) - Die CSS ist eine Zahnzusatzversicherung mit umfangreichen Leistungen und einer hohen Erstattung im Bereich Zahnersatz, Inlays und Implantaten. Grund genug für viele Zahnpatienten, diesen Tarif auch zu wählen. Sind jedoch bisher nur wenige Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten, so verlangt der neue Antrag gleich zu sieben Gesundheitsfragen umfassende Informationen.

Derzeit kann die Zahnzusatzversicherung noch mit dem alten Vordruck beantragt werden. Hier wird lediglich danach gefragt, ob eine Zahnbehandlung angeraten oder geplant ist oder ob eine solche gerade durchgeführt wird. Weiterhin muss angegeben, wie viele Zähne fehlen oder durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt sind.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/css-zahnzusatzversicherung.php

Dieser Vordruck kann maximal noch bis zum 29.10.2009 bei der CSS eingereicht werden. Auch müssen alle Nachbearbeitungen, z. B. Rückfragen zum Gesundheitszustand bis zu diesem Tag der CSS vorliegen. Der Antrag muss also abschließend policierbar sein.

Vorteil der neuen Gesundheitsfragen ist die wesentlich detaillierte Fassung. Es können zum Gesundheitszustand konkretere Angaben gemacht werden. Bisher kam es bei den "alten" Gesundheitsfragen zu Lücken, die ggf. nicht ausreichend waren, um ein bestehendes Risiko zu definieren.

Im neuen Antragsformular wird die Frage nach einer zurzeit stattfindenden Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz gefragt, bzw. ob diese Maßnahmen angeraten oder geplant sind. Ergänzend muss beantwortet werden, ob eine Erkrankung des Zahnfleisches, des Kiefers, des Kiefergelenkes oder eine Zahnfehlstellung vorliegt. Weiterhin wird nach Parodontosebehandlungen und Vorsorgung mit Aufbiss- und Zahnschienen in den letzten drei Jahren gefragt.

Die Anzahl von fehlenden oder mit herausnehmbaren Prothesen ersetzten Zähnen wird ebenso abgefragt wie die Nummern der betroffenen Zähne. Wenn das Gebiss mit Zahnersatz versorgt ist, der älter als zehn Jahre ist, dann muss zusätzlich ein zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden.



Ebenso muss nun die Frage nach dem Zahnarzt beantwortet werden, auch wann der letzte Zahnarztbesuch stattgefunden hat.

Hintergrund dieser Umstellung ist u. a., dass in der Vergangenheit die CSS ein hohes Aufkommen von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen feststellen musste. Dieses resultierte teilweise auch aus den Gesundheitsfragen des alten Antrages, die vom Patienten zwar wissentlich richtig beantwortet wurden, aber letztendlich Fragen zum Risiko offen ließen.

Mit dem neuen Antrag soll gewährleistet werden, dass der Patient umfassender zu seinem Gesundheitszustand Angaben machen kann und dadurch eine Risikoeinschätzung konkreter vorgenommen werden kann.

Bildquelle: Michael Oswald, www.pixelio.de
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