Erleichterungen für Rettungskräfte
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Erleichterungen für Rettungskräfte
Mit der Verordnung hat die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates aus dem vergangenem Jahr aufgegriffen, nach der die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste die Fahrberechtigungen für die jeweiligen Einsatzfahrzeuge unter erleichterten Bedingungen erhalten sollten. Nach Inkrafttreten der Verordnung können die zuständigen Landesbehörden zukünftig Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen erteilen, wenn der jeweilige Bewerber seit mindesten zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt und eine entsprechende Ausbildung sowie eine praktische Fahrprüfung absolviert hat. Auf eine gesonderte theoretische Prüfung wird verzichtet.
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 531/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 17.10.2009 - 02:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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