Dienstrechtsreform
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Dienstrechtsreform
Joachim Herrmann: "Leistung muss sich lohnen - Leistungsprinzip elementares Element der Dienstrechtsreform ? Ziel für Umsetzung ist 1. Januar 2011"
Über Jahrzehnte hinweg sei das Beamtenrecht vom Bund dominiert gewesen. Die Folge seien oft zu starre und komplizierte Regelungen gewesen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Länder und Kommunen nicht ausreichend Rechnung getragen hätten. Herrmann: "Wir nutzen den Spielraum, den wir uns bei den Gesetzgebungskompetenzen mit der Föderalismusreform erkämpft haben. Neben dem Leistungsprinzip werden wir die Flexibilität unserer Beamtinnen und Beamten fördern und hohe Motivation belohnen. Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Eckpunkte zur Dienstrechtsreform werden Grundlage für unser modernes bayerisches Dienstrecht sein. Wir wollen, dass es zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt."
Der Innenminister unterstrich, dass er bei der Erarbeitung der Dienstrechtsreform auf den kompetenten Rat und die Unterstützung des Verbandes Bayerischer Staatsverwaltungsbeamter hoffe: "Der Verband ist für seine ebenso engagierte wie sachkundige Arbeit bekannt. Für uns war und ist er ein sehr wichtiger und kompetenter Partner. Ich hoffe sehr, dass wir unsere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade auch bei der Erarbeitung der Dienstrechtsreform fortsetzen werden." Zugleich dankte der Innenminister allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für ihre Leistungen. Die hervorragende Arbeit genieße zu Recht hohes Ansehen weit über die Grenzen des Freistaates hinaus.
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Datum: 17.10.2009 - 03:06 Uhr
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