Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Einnahmequelle und Ausweg zugleich

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Einnahmequelle und Ausweg zugleich

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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Einnahmequelle und Ausweg zugleich




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) wegen Steuerhinterziehung ist für den Fiskus eine sprudelnde Einnahmequelle. Für den Steuersünder bietet sie die Möglichkeit, straffrei in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr als 120.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind seit 2010 bei den Finanzämtern eingegangen. Das berichte die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums. Davon seien rund 22.000 Selbstanzeigen alleine in NRW gestellt worden.

Für den Fiskus sind die Selbstanzeigen eine sprudelnde Einnahmequelle und Informationsquelle zugleich. Dem Bericht zu Folge nahm das Land NRW von den Steuerhinterziehern rund 1,4 Milliarden Euro ein. Außerdem kommen die Steuerfahnder durch die Selbstanzeigen auch den beteiligten Banken auf die Spur. Gegen Banken im In- und Ausland wurden hohe Bußgelder verhängt. Auf der anderen Seite ist die Selbstanzeige für die Steuersünder die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren ohne eine Verurteilung befürchten zu müssen.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist aber nur möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Steuerfahnder lassen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht nach. Besonders der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten ab 2017 soll dabei noch einmal für entscheidende Impulse sorgen. Für die Steuerhinterzieher steigt damit die Gefahr der Entdeckung noch einmal spürbar an.

Doch auch wenn die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie nicht übereilt verfasst werden. Denn die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist. Diese Anforderungen sind von einem Laien aber kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.



Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Einzelfall beurteilen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

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