RTL II: Erfolgreicher Abschluss der "Back to the Future"-Woche
ID: 1280001
Marktanteil und bis zu 2,35 Mio Zuschauer gesamt
München, 24. Oktober 2015 - Am gestrigen Freitagabend präsentierte
RTL II mit "Zurück in die Zukunft 3" den Abschluss seiner
erfolgreichen "Back to the Future"-Woche. Das Finale der Trilogie, in
der Marty McFly mit seiner Zeitmaschine in den Wilden Westen des
Jahres 1885 reist, erzielte 10,8 Prozent MA. Insgesamt erreichte
"Zurück in die Zukunft 3" bis zu 2,35 Millionen Zuschauer gesamt.
Schon die ersten beiden Teile der Filmreihe erwiesen sich als
große Erfolge für RTL II: "Zurück in die Zukunft" erreichte am
Sonntagabend 8,6 Prozent MA, "Zurück in die Zukunft 2" konnte am
Mittwochabend sensationelle 17,0 Prozent MA erzielen.
Neben der populären Spielfilm-Trilogie präsentiert RTL II unter
www.rtl2.de/BTTF eine Reihe von Online-Specials. Highlight ist dabei
ein amüsantes Video-Glossar mit den Comedians Steffen Donsbach und
David Werker. Dazu gibt es Gewinnspiele, Steckbriefe der
Hauptcharaktere und zahlreiche Fan-Quiz. Zusätzlich wurde die
Event-Woche von einer umfangreichen Marketingkampagne begleitet.
Daten © AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope, BRD Gesamt
18.10. bis 23.10.2015; 21.10. bis 23.10.: vorläufig gewichtet. Wenn
nicht anders angegeben, beziehen sich die Daten auf die 14-bis
49-Jährigen.
Pressekontakt:
RTL II Programmkommunikation
Hannes Gräbner
089 - 64185 6522
hannes.graebner@rtl2.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.10.2015 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1280001
Anzahl Zeichen: 1677
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 317 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RTL II: Erfolgreicher Abschluss der "Back to the Future"-Woche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
RTL II (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).