Neue GVL-Nachweispflicht für Ensemble und Mengensprecher
ID: 1280016
Seit dem 01.10.2015 besteht für alle Mitwirkungsanzeigen an Film- und Fernsehproduktionen bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten – GVL, eine Nachweispflicht für Ensemble und Mengensprecher.

(firmenpresse) - Seit dem 01.10.2015 besteht für alle Mitwirkungsanzeigen an Film- und Fernsehproduktionen bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten – GVL, eine Nachweispflicht für Ensemble und Mengensprecher.
Das heisst: Jede Mitwirkung als Ensemble und Mengensprecher an Film- und Fernsehproduktionen ist ab sofort Nachweispflichtig.
[.."Als Nachweis hierzu dienen die Gagenabrechnungen, Dispo-Zettel und Mitwirkungsnachweise der Künstler durch die Produktionsfirmen. Die Nachweise werden als Datei an die jeweilige Mitwirkungsmeldung angehängt."..], erklärt Steven Kaufmann, Geschäftsführer der EASY-SYNCHRON Berlin
Als Spezialist für die Eintragung von Mitwirkungen an Film- und Fernsehproduktionen bietet die EASY-SYNCHRON Berlin ab sofort, zusätzlich, die kostenlose Eintragung, Recherche- und Digitalisierung von Produktionsmitwirkung als Ensemble -und Mengensprecher an.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
EASY-SYNCHRON ist der Dienstleister für die Mitwirkung von Synchronschauspielern an Film- und Fernsehproduktionen.
Easy-Synchron
c/o Next GPS Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Neue Kantstrasse 22
14057 Berlin
Tel +49 (0) 30-834 99 06
E-Mail info(at)easy-synchron.de
Geschäftsführer:
Steven Kaufmann
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Geschäftsführer:
Steven Kaufmann
Datum: 25.10.2015 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1280016
Anzahl Zeichen: 1143
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Steven Kaufmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030-834 99 06
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.10.2015
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