Steuerhinterziehung: Schwarzgeld brennt unter den Nägeln - Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Schwarzgeld brennt unter den Nägeln - Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung: Schwarzgeld brennt unter den Nägeln - Selbstanzeige



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung beschert dem Land Hessen weiterhin hohe Einnahmen. Steuersünder können durch die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) in die Steuerlegalität zurückkehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung geht nach Medienberichten in Hessen zwar zurück, die Einnahmen für den Fiskus sprudeln aber weiter. Alleine im September könnten die Selbstanzeigen mehr als 15 Millionen Euro in die hessische Landeskasse spülen. In den ersten neun Monaten 2015 kommt das Land Hessen durch die Selbstanzeige auf Mehreinnahmen von rund 79 Millionen Euro, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Die Zahlen zeigen, dass auch bei einem Rückgang der Selbstanzeigen nach wie vor hohe unversteuerte Kapitaleinkünfte vor dem Fiskus verborgen werden. Schwarzgeld, das den Steuersündern mehr und mehr unter den Nägeln brennen dürfte. Denn wenn die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Das Risiko der Entdeckung ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen und wird noch weiter steigen. Spätestens wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten beginnt, haben die Steuerfahnder ein weiteres effektives Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung.

Die Zeit für die strafbefreiende Selbstanzeige wird also langsam knapp. Denn sie kann nur gestellt werden, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Dennoch ist es wenig ratsam, eine Selbstanzeige jetzt übereilt zu stellen. Denn die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist. Dazu muss sie gründlich und gewissenhaft vorbereitet werden. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen. Auch Musterformulare aus dem Internet helfen beim Erstellen einer vollständigen Selbstanzeige wenig weiter.



Eine fehlerfreie Selbstanzeige kann nur mit kompetenter fachlicher Beratung gelingen. Dazu können sich Betroffene an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

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Datum: 28.10.2015 - 10:20 Uhr
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