Fehler bei Beerdigung und Trauer vermeiden
Anlässlich der kommenden Gedenkfeiertage wie Allerheiligen oder Totensonntag wünscht sich die Deutsche Friedhofsgesellschaft einen offeneren Blick auf das Thema Tod und gibt fünf Hinweise heraus, die man auf alle Fälle beachten sollte.
Deshalb hat die Deutsche Friedhofsgesellschaft nun fünf Tipps veröffentlicht, die es Menschen und Angehörigen leichter machen soll, mit dem Thema Beisetzung und Trauer umzugehen:
1. Die eigene Beerdigung oder Trauerfeier nie im Testament regeln. Die Aufnahme im Testament macht wenig Sinn, denn das Testament wird meist erst viele Wochen nach der Beisetzung eröffnet.
2. Sich aus der Vielfalt von Vorsorgeangeboten die passende heraussuchen und so abschließen, dass sie – bei zum Beispiel Altersarmut – vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist.
3. Einen auffälligen Ordner oder Umschlag mit Wünschen zur Beisetzung bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Sollte man keine besonderen Wünsche haben, kann es den Angehörigen helfen, wenn man auch dies aufschreibt.
4. Als Angehöriger bei der Beisetzung dabei sein, dies hilft beim Trauerprozess. Fragen Sie vorher beim Bestatter oder Friedhof nach. Auch bei „anonymen“ Beisetzungen sollte man anwesend sein dürfen. „Anonym“ heißt lediglich Grab ohne Bezeichnung.
5. Zeit für eigene Trauer geben. Ein Trauerbuch - geführt wie ein Tagebuch - kann helfen, die Endgültigkeit des Abschieds zu akzeptieren. In vielen Städten gibt es zudem Trauer-Selbsthilfegruppen.
„Wenn man diese fünf Hinweise beherzigt, kann man viel Leid und Ärger vermeiden“, so Könsgen. Schließlich sei der Tod eine der wenigen Konstanten in unserer sich so schnell wandelnden Gesellschaft.
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Die Deutsche Friedhofsgesellschaft ist ein Familienunternehmen, das in Deutschland derzeit 15 Friedhöfe betreibt. Sie bietet unterschiedlichste Formen der Urnenbeisetzung an. Sie reichen von der Beisetzung am Familienbaum über die anonyme, pflegefreie Rasenbestattung bis hin zur Bestattung an einem Rosenstock oder im Kolumbarium PORTAJOM.
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Datum: 28.10.2015 - 10:25 Uhr
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Freigabedatum: 28.10.2015
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