VW-Skandal – Schadenersatz für VW Aktionäre möglich
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Nicht nur VW-Wagenbesitzer sind vom so genannten Abgasskandal betroffen. Auch VW-Aktionäre leiden unter dem Wertverlust ihrer Kapitalanlage.
Was können VW Aktionäre unternehmen?
Aktionären von VW-Stammaktien und Vorzugsaktien können Schadensersatzansprüche insbesondere aus Verstößen gegen Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zustehen. Auch Inhabern von Zertifikaten und Derivaten können etwaige Schadensersatzansprüche zustehen. Die Teilnahme an einem spezialisierten Sammelklageverfahren ist häufig der kostengünstigste Weg für betroffenen Aktionäre. Neben außergerichtlichen Verhandlungen oder einer Klage kommen auch spezielle Schiedsverfahren in Betracht. Die Kanzlei baum reiter & collegen prüft hier für Sie kostenlos und unverbindlich, ob Schadensersatzansprüche für Ihren Fall bestehen.
Wie kommen Besitzer eins Wagens der VW-Familie auf Ihre Kosten?
Soweit derzeit öffentlich bekannt ist, sind Dieselmotoren der Typenkennung „EA 189“ betroffen. Der Motor wurde von 2009 bis 2014 in Millionen Fahrzeugen der Volkswagen-Gruppe verbaut, u. a. im VW-Golf, im VW-Passat und im VW-Tiguan, zudem im Audi A1, Audi A3, Audi A4, Audi A6, Audi TT, Audi Q3 sowie Audi Q5. Skoda- und Seat-Modelle sind auch betroffen, möglicherweise auch weitere Diesel-Motoren. Nach Einschätzung von Experten und Automobil-Clubs können Fahrzeuginhaber nicht erkennen, ob in ihrem Auto ein Motor der Typenkennung „EA 189“ verbaut wurde. Schnell Klarheit bekommen die Kunden – unter Vorlage des Fahrzeugscheins – beim Händler oder in einer Vertragswerksatt. Der VW-Konzern verspricht betroffenen Kunden die kostenlose Aufrüstung ihres Wagens auf die fälschlicherweise versprochene Leistung. Damit Ihnen bei der Rückabwicklung keine Fehler unterlaufen und Sie auf die Ihnen zustehenden Ansprüche kommen, informiert baum reiter & collegen in Kooperation mit der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte Sie regelmäßig kostenlos über das beste Vorgehen für VW-Autobesitzer.
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baum reiter & collegen nimmt eine Spitzenposition unter den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Seit 4 Jahren wird die Societät als Expertin für Bank- und Kapitalmarktrecht durch das vom Handelsblatt ausgeschriebene Ranking gelistet. Des Weiteren ist die Kanzlei auf die Geltendmachung der Opferrechte bei Großkatastrophen spezialisiert und vertritt u. a. die Interessen von Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes (2015). Prof. Dr. Reiter wird regelmäßig als Sachverständiger in den Bundestag eingeladen.
Datum: 30.10.2015 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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