Manz AG: Zweite Gewinnwarnung sorgt für Kursrutsch bei der Aktie
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Manz AG: Zweite Gewinnwarnung sorgt für Kursrutsch bei der Aktie

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html Aktionäre der Manz AG sind beunruhigt. Nachdem das Unternehmen erneut eine Gewinnwarnung herausgegeben hat, brach der Aktienkurs zwischenzeitlich um rund 30 Prozent ein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von April bis Oktober 2015 hat sich die Welt für die Aktionäre der Manz AG drastisch verändert. Im Frühling schien noch alles in bester Ordnung zu sein. Ende April meldete das Unternehmen mit Sitz in Reutlingen noch eine Kapitalerhöhung und brachte eine halbe Million neue Aktien auf den Markt. Ein halbes Jahr später gibt der im TecDax notierte Maschinenbauer erneut eine Gewinnwarnung heraus. Der Aktienkurs bricht darauf hin zwischenzeitlich um rund 30 Prozent ein.
Es war die zweite Gewinnwarnung innerhalb von vier Monaten. Statt eines Gewinns vor Steuern und Zinsen rechnet die Manz AG nun offenbar mit Verlusten im mittleren zweistelligen Millionenbereich, schreibt das Handelsblatt am 28. Oktober. Ein Grund dafür sollen Schwierigkeiten in Asien sein. So sei es erneut zu Auftragsverschiebungen bei Kunden aus Asien gekommen.
Nicht nur die Aktionäre dürften auf Grund der aktuellen Entwicklung beunruhigt sein. Auch die Finanzaufsicht BaFin ist offenbar aktiv geworden. Nach Angaben des Handelsblatts prüfe die BaFin die Manz-Aktie auf möglichen Marktmissbrauch. Im Mittelpunkt dürfte dabei die Frage stehen, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten schon zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung im April im Unternehmen bekannt waren und ob die Manz AG dann ggfs. gegen ihre Informationspflichten verstoßen hätte. Der Firmenchef versucht im Interview mit der Wirtschaftswoche zu beruhigen. Ein Restrukturierungsprogramm sei eingeleitet worden. Die Schwierigkeiten seien im Frühjahr noch nicht absehbar gewesen. Erste Analysten haben die Manz-Aktie aber inzwischen abgestuft.
Angesichts der Kursverluste könnten die Manz-Aktionäre viel Geld verlieren. Um ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, können sie sich an im Aktienrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html)kompetente Rechtsanwälte wenden. Sollte die Manz AG tatsächlich gegen ihre Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.
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Datum: 02.11.2015 - 10:40 Uhr
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