Energiedienstleistungsgesetz: Frist endet am 5. Dezember

Energiedienstleistungsgesetz: Frist endet am 5. Dezember

ID: 1283877

Frist für Energieaudit endet / Mehr als 50.000 Nicht-KMU betroffen / Noch kei-ne Lösung für Nachzügler in Sicht / Bußgeld bis zu 50.000,- Euro droht / Webbasierter Energiebericht kann helfen



(PresseBox) - Pünktlich zum Nikolaustag könnte es für viele Unternehmen eine böse Überraschung geben. Denn am 5. Dezember endet die Frist für die Durchführung eines Energieaudits. So sieht es das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor, das alle Unternehmen in die Pflicht nimmt, die die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen. Betroffen sind zwischen 50.000 und 100.000 Unternehmen verschiedener Branchen in Deutschland. ?Zurzeit hat wohl nur ein Bruchteil der Fir-men die Anforderungen voll erfüllt? sagt Ramona Schalek, Fachgebietsleiterin für Energieeffizienz bei TÜV Rheinland. ?Dabei sind die gesetzlichen Rege-lungen eindeutig?, so die Expertin. Zur Erfüllung der Vorgaben gehört, entweder ein Energieaudit nach der Norm DIN EN 16247-1 durchzuführen oder den Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems nachzuweisen.
Die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes und die Durchführung von Kontrollen obliegen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Bundesamt hat bis dato noch keine weitergehenden Regelungen erlassen, wie mit Unternehmen umzugehen ist, die die Pflicht bis Stichtag 5.Dezember 2015 nicht erfüllen werden oder können. Für den formalen Nachweis hat das BAFA in der letzten Woche ein Formblatt veröffentlich, mit dem Unternehmen bzw. Energieauditoren die Durchführung eines Energieaudits bestätigen sollen, wenn sie ab Dezember stichprobenhaft überprüft werden. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld in von Höhe bis zu 50.000 Euro, das von der BAFA bei Wiederholungstätern auch mehrfach verhängt werden kann.
Was können Unternehmen tun, die sich bislang mit dem Thema nicht befasst haben? ?Wir empfehlen unseren Kunden, in jedem Fall noch vor dem 5. Dezember 2015 einen zugelassenen Energieauditor mit dem Energieaudit oder der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 zu beauftragen und mit der Durchführung des Energieaudits oder der Einführung des Energiemanagementsystems zu beginnen?, sagt Ramona Schalek. ?Wer bis zum Stichtag zumindest den Beginn des Energieaudits nachweisen kann, steht vor den Behörden eindeutig besser da als ohne jede Aktivität.? Vor diesem Hintergrund ist auch die Kooperation des TÜV Rheinland mit dem Softwareentwickler 360report von Bedeutung. 360report bietet einen webbasierten Energiebericht als Hilfsmittel an. Dabei handelt es sich um ein eigens für die Anforderungen aus dem EDL-G konzipiertes Werkzeug, mit dem ein normenkonformer Bericht auf Basis des geforderten Energieaudits erstellt werden kann. ?Zusammen mit unserer Expertise im Rahmen eines Energiemanagements und der Energieaudits stellt das Tool von 360report die ideale Kombina-tion zum Nachweis des Leistungsstandes in allen Phasen des Energieauditprozesses dar?, so Schalek.


Bei der Einführung des Energiemanagements unterstützt TÜV Rheinland Industrie Service. Lösungen zur Optimierung von Energieversorgung und Energieverbrauch gehören ebenso zu ihren Leistungen wie die Implementierung von Energiemanagement- und Energiecontrollingsystemen. Die Firma 360report mit Hauptsitz in Berlin entwickelt Software für Nachhaltigkeits- und Datenmanagement. Die Kooperationspartner bieten neben Schulungen und Webinaren für Kunden und Nutzer auch die Expertise an, durch die TÜV-Experten die Auswertung der Daten im Software-Tool qualifiziert vornehmen zu lassen, um die bedeutendsten Energie-Einsparpotenziale im Unternehmen zu ermitteln. Dies geschieht durch Energieauditoren von TÜV Rheinland Industrie Service, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Durchführung von Energieaudits gemäß EDL-G zugelassen sind.
Weiterführende Links:
? Informationen von TÜV Rheinland: www.tuv.com/modulares-energiemanagement
? BAFA-Formblatt: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/formulare/index.html
? 360report: www.360report.org

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.300 Menschen in 69 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,7 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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Datum: 03.11.2015 - 10:00 Uhr
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