Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Neues Gutachten zum E-Scooter-Verbot in Bussen
So kann es funktionieren
Carolin Nieder-Entgelmeier
ID: 1284286
Kinderwagen, Rollatoren, Fahrrädern, Hunden, Rollstühlen, Postkarren
oder Gehstöcken alltäglich. Sie alle gefährden damit sich und ihre
Fahrgäste. Zumindest theoretisch, weil eine Busfahrt sowohl Kurven
als auch Vollbremsungen beinhalten kann. Zudem benötigen sie mehr
Platz, verzögern auch mal die Weiterfahrt oder nehmen Hilfe von
anderen Fahrgästen oder Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe in
Anspruch. Trotzdem sind sie gerngesehene Gäste im öffentlichen
Nahverkehr. Nur für Menschen, die auf E-Scooter angewiesen sind, gilt
das nicht. Viele Verkehrsbetriebe verweigern die Mitnahme von
Elektromobilen, weil sie umkippen könnten. Die Unternehmen isolieren
so ausgerechnet die Menschen vom öffentlichen Nahverkehr, die sich
ausschließlich mit Bus und Bahn fortbewegen können. Um behinderte
Menschen nicht weiter einzuschränken, müssen Politik,
Verkehrsbetriebe und Hersteller von E-Scootern endlich logistische
und rechtliche Voraussetzungen dafür schaffen, dass Elektromobile
sicher in Bus und Bahn transportiert werden können. Das neue
Gutachten zeigt ihnen, wie das funktionieren kann.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.11.2015 - 20:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1284286
Anzahl Zeichen: 1415
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 292 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Neues Gutachten zum E-Scooter-Verbot in Bussen
So kann es funktionieren
Carolin Nieder-Entgelmeier"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).