Organspende - Gemeinsam den Wunsch des Verstorbenen umsetzen / Deutsche Stiftung Organtransplantatio

Organspende - Gemeinsam den Wunsch des Verstorbenen umsetzen / Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht wichtigste Aufgabe in Unterstützung der Krankenhäuser

ID: 1285275
(ots) - "Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, den Willen
der Menschen umzusetzen, die sich zu Lebzeiten für eine Organspende
nach ihrem Tod entschieden haben". Dies erklärte der Medizinische
Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med.
Axel Rahmel, heute im Rahmen des 11. DSO-Jahreskongresses vor über
250 Medizinern und Pflegekräften in Frankfurt am Main.

Die Krankenhäuser darin umfassend zu unterstützen, sieht der
Medizinische Vorstand als derzeit dringlichste Aufgabe.

Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes wurden bereits
die Grundlagen für eine strukturelle Verbesserung geschaffen:
Flächendeckend wurden Entnahmekrankenhäuser benannt und
Transplantationsbeauftragte eingesetzt.

"Gesetze und Richtlinien schaffen die Rahmenbedingungen für die
Organspende - erfolgreich wird sie aber erst durch das persönliche
Engagement und den Einsatz jedes Einzelnen. Das gilt für die
Transplantationsbeauftragten, die Koordinatoren der DSO, die
Entnahmechirurgen und alle, die direkt oder indirekt am
Organspendeprozess beteiligt sind", so Rahmel weiter. "Jetzt ist es
an uns allen, auf Grundlage des Transplantationsgesetzes und unter
konsequenter Einhaltung aller Richtlinien, gemeinsam die Strukturen
in der Organspende und Transplantation im Sinne der Transparenz und
Qualitätssicherung kontinuierlich weiter zu verbessern", ergänzt der
Kaufmännische DSO-Vorstand, Thomas Biet. Wichtige Schritte dazu
seien u.a. mit der Überarbeitung der Richtlinien zur Feststellung des
irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, zum Ausbildungscurriculum für
Transplantationsbeauftragte und zur Qualitätssicherung in den
Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren bereits getan, so
Biet. Die aktuell veröffentlichten Verfahrensanweisungen der DSO
seien ein weiterer wichtiger Baustein für die Zusammenarbeit im


Organspendeprozess.

Krankenhäuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende
unterstützen.

Durch die Novellierung des Transplantationsgesetzes sind
inzwischen alle Entnahmekrankenhäuser aufgerufen,
Transplantationsbeauftragte zu benennen. In den zurückliegenden
Monate war es eines der wichtigen Ziele der Koordinatoren der DSO,
mit diesen Ansprechpartnern in den Kliniken Kontakt aufzunehmen, um
den Unterstützungsbedarf der Krankenhäuser zu ermitteln und
gleichzeitig die vielfältigen Unterstützungsangebote der DSO
darzulegen. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf die mehr als
1.100 Kliniken ohne neurochirurgische Abteilung gelegt. Im
vergangenen Jahr wurden dort insgesamt nur 230 Organspenden
realisiert. Im Vergleich dazu waren es in an den 38 Unikliniken 260
Spenden und den 124 Kliniken mit Neurochirurgie 374 Organspenden. In
jeder einzelnen dieser Kliniken ohne Neurochirurgie kommen mögliche
Organspender somit nur selten vor, so dass häufig beim Klinikpersonal
wenig Erfahrung mit dem Organspendeprozess besteht und der
Unterstützungsbedarf besonders hoch ist. Andererseits zeigen aktuelle
Analysen, dass die Gesamtzahl der Verstorbenen mit schwerer
Hirnschädigung in diesen Kliniken in der Summe höher liegt, als in
den anderen Krankenhauskategorien. Für den Medizinischen Vorstand der
DSO ist das ein Zeichen dafür, dass in diesen Krankenhäusern ein
Potenzial für mehr Organspenden existiert. Dies belege auch die
aktuelle Entwicklung des laufenden Jahres, die insbesondere eine
Zunahme der organspendebezogenen Kontakte (+ 13 Prozent) in den
Kliniken ohne Neurochirurgie aufzeige. Für die DSO ist das ein
Hinweis darauf, dass die intensiven Bemühungen der Kliniken, mit
einer geringen Erfahrung im Organspendeprozess, aktiv aufgenommen
werden und bereits erste positive Ergebnisse zeigen.

Verfahrensanweisungen treten heute in Kraft

Im Sinne der Transparenz und optimalen Unterstützung der
Entnahmekrankenhäuser treten heute die Verfahrensanweisungen in
Kraft, die die DSO gemeinsam mit dem Bundesfachbeirat der DSO zu den
wesentlichen Schritten des Organspendeprozesses im Auftrag des
Gesetzgebers erarbeitet hat. Ziel der Verfahrensanweisungen ist, die
verschiedenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten
klar zu strukturieren und so Sicherheit und Transparenz in den
Abläufen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die vielfältigen
Unterstützungsangebote dargestellt, welche die DSO in den einzelnen
Schritten des Organspendeprozesses anbietet. Diese Angebote reichen
von einer allgemeinen Krankenhausbetreuung und Beratung bis zur
konkreten Unterstützung im Organspendeprozess. Dazu gehören zum
Beispiel auch die Klärung der medizinischen und juristischen
Voraussetzungen einer Organspende, die Beratung und Unterstützung bei
den organprotektiven Intensivmaßnahmen nach festgestelltem Tod und
die Beauftragung der umfassenden Labordiagnostik. "Mit Hilfe der
Verfahrensanweisungen soll es gelingen, die vorhandenen Möglichkeiten
der Organspende vollständig wahrzunehmen, um so möglichst viele
Patienten auf den Wartelisten mit lebenswichtigen Organen zu
versorgen und gleichzeitig die gesundheitlichen Risiken für die
Organempfänger so gering wie möglich zu halten", erläutert der
Medizinische Vorstand Rahmel.

Insgesamt stehe die Transplantationsmedizin in Deutschland immer
noch vor großen Herausforderungen, so die beiden DSO-Vorstände Rahmel
und Biet mit Blick auf die notwendige Aufarbeitung der Manipulationen
an Kliniken sowie die Diskussion um die Richtlinien zur
Organvermittlung und die damit verbundene Verteilungsgerechtigkeit.
Aber man sehe auch eine Bevölkerung, die sich mit über 70 Prozent für
die Organspende ausspreche sowie das unermüdliche Engagement der
vielen Transplantationsbeauftragten, DSO-Koordinatoren und
Entnahmechirurgen. "Es liegt an uns allen, auf Basis des Gesetzes und
unter sorgfältiger Einhaltung aller Richtlinien, die Strukturen für
ein funktionierendes Organspende- und Transplantationssystem in
Deutschland zu verbessern und gemeinsam umzusetzen - im Sinne der
Organspender und im Interesse der Patienten auf den Wartelisten",
bekräftigt Rahmel.



Pressekontakt:
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 677 328 9400 oder -9411, Fax: +49 69 677 328 9409,
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Datum: 05.11.2015 - 12:30 Uhr
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