MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Kontrollbesuche vom Vermieter nicht rechtens

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Kontrollbesuche vom Vermieter nicht rechtens

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Mieter muss Vermieter nicht immer den Zutritt in die Immobilie gewähren



(firmenpresse) - Magdeburg, 05.11.2015. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen darauf aufmerksam, dass Mieter prinzipiell nicht dazu verpflichtet sind, ihrem Vermieter den Zutritt in die Immobilie zu gewähren. „Kontrollbesuche werden von Vermietern gerne als selbstverständlich dargestellt, sind aber nicht unbedingt in jeder Situation rechtens“, so die Experten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. So geht aus einem Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart hervor, dass Mieter derartige Kontrollbesuche vom Vermieter nicht hinnehmen müssen. Fakt ist, dass ein sachlicher Grund vorliegen muss. Zwar gibt es Mietverträge, die eine solche Klausel enthalten können, diese sei aber unwirksam, bestätigt auch der Deutsche Mieterbund (DMB). Für den Fall, dass ein Mieter diesen Mietvertrag unterzeichnet hat, schützt das Amtsgericht Stuttgart (Az.: 6 C 1267/14) vor einem unangekündigten Besuch des Vermieters.

„Viele Vermieter wollen sich alle ein bis zwei Jahre vom Zustand der Wohnung überzeugen. Selbstverständlich können sie einen Besuch beim Mieter anfragen. Stimmt dieser aber nicht zu, haben sie keinen Anspruch, die Wohnung zu kontrollieren, egal wie lange sie nicht mehr dort waren“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg weiter. Entscheidend ist also eine ordnungsgemäße Vorankündigung. Ein plausibler Grund für einen Besuch des Vermieters sind beispielweise Reparaturvorhaben. In diesem Fall darf der Vermieter sich ein Bild der Situation vor Ort machen, um das Ausmaß der Mängel einschätzen zu können. Des Weiteren müssen konkrete Gefahren für Mieter und Immobilie so schnell wie möglich eliminiert werden – auch hier ist der Zutritt des Vermieters manchmal notwendig. „Üblich sind auch Besuche, wenn es darum geht, die Verbrauchswerte der Heizung oder des Warmwasserzählers abzulesen. Hier kommt aber meist nicht der Vermieter selbst, sondern Mitarbeiter vom entsprechenden Energieanbieter“, erklären die Experten der MCM Investor. Schließlich darf der Vermieter die Immobilie auch mit potentiellen Nachmietern oder Käufern betreten.




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Datum: 05.11.2015 - 14:21 Uhr
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