Pfeiffer/Grotelüschen: ERP-Mittelstandsförderung erneut auf hohem Niveau

Pfeiffer/Grotelüschen: ERP-Mittelstandsförderung erneut auf hohem Niveau

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(ots) - 760 Millionen Euro für 2016 eingeplant

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über
die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das
Jahr 2016 abschließend beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim
Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Astrid Grotelüschen:

"Mit der Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016
stellen wir erneut umfangreiche Mittel für die Förderung der
mittelständischen Wirtschaft bereit. Insgesamt sind Mittel in Höhe
von 760,5 Millionen Euro verfügbar. Das Geld fließt unter anderem in
die Förderung von Existenzgründungen, in Wachstumsfinanzierungen, in
die Innovationsförderung, in Exportfinanzierungen und in die
Beteiligungskapitalförderung. Zudem stehen die Mittel auch für den
Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in
regionalen Fördergebieten im Westen zur Verfügung.

Unternehmen der gewerblichen mittelständischen Wirtschaft und die
Freien Berufe erhalten die Möglichkeit für zinsgünstige
Finanzierungen aus den ERP-Programmen. Durch die Hebelwirkung wird
ein Volumen von insgesamt rund 6,03 Milliarden Euro erzielt.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch, dass die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem neuen Instrument
"ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" die Förderung von
technologieorientierten Start-ups und innovativen Unternehmen
verbessern will. Hiermit sollen in den nächsten fünf Jahren
Investitionen von bis zu 400 Millionen Euro eingegangen werden. Damit
hebelt die KfW ein Fondsvolumen von rund 2 Milliarden Euro für den
Venture Capital-Markt. Das ist ein erheblicher Impuls, der
insbesondere den KMU zugutekommen wird."

Hintergrund:

Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes


Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Das
Sondervermögen wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des
Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen
Wirtschaft zu fördern. Der Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten,
im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, im
Zusammenspiel mit den Hausbanken durchgeführt.



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Datum: 05.11.2015 - 18:09 Uhr
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