Ausgaben für Energie sind beeinflussbar
ID: 1286438
Nicht alle Wohnkosten müssen Fixkosten sein
Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel(firmenpresse) - sup.- Mehr als ein Drittel der privaten Konsumausgaben in Deutschland verschlingen die Wohnkosten. Das hat eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes ergeben. Danach müssen durchschnittlich 34,5 Prozent des Gesamtbudgets in den Haushalten allein für Mieten oder Ähnliches sowie für Energie und Wohnungsinstandhaltung aufgewendet werden. Dieser Bereich hält damit den Spitzenplatz unter den Ausgaben, mit deutlichem Abstand vor dem gemeinsamen Posten Ernährung und Bekleidung, der im Schnitt 18,7 Prozent des Konsums erfordert. Auf Rang drei folgen mit zusammen 16,7 Prozent die Ausgabenanteile für Verkehr, Post und Telekommunikation. Bei dieser prozentualen Verteilung der Kostenfaktoren gibt es mittlerweile kaum noch Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Ganze 70 Prozent eines typischen Haushaltsbudgets gelten deshalb im Osten wie im Westen meist als Fixkosten, die sich kaum beeinflussen lassen. Und damit nicht genug: Versicherungsbeiträge oder Kreditzinsen zählen nicht als Konsumausgaben und sind in dieser Statistik noch gar nicht erfasst.
Als Manövriermasse fürs Sparen oder für außergewöhnliche Anschaffungen bleibt angesichts dieser Zahlen meist nur der schmale Rest des Budgets, aus dem jedoch auch alle sonstigen Gebrauchsgegenstände, die Freizeitaktivitäten, Reisen oder beispielsweise Babysitter und Nachhilfelehrer bezahlt werden müssen. Aber es gibt zumindest innerhalb des Bereichs Wohnen durchaus Möglichkeiten, auf die Kostenbremse zu treten. Besonders der Anteil für die Wärme-Energie ist keine unveränderliche Größe. Der Energieverbrauch hängt von der Effizienz der Heizungsanlage, der Dämmung des Gebäudes und einem bewussten Umgang mit Wärme und warmem Wasser ab. Auch der Bezug der Heizenergie spielt eine Rolle, besonders dort, wo der Brennstoff per Tankfahrzeug angeliefert wird. Hier gibt es eine Spar-Option, die weder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen noch einen Verzicht auf Wärme-Komfort erfordert: Wer bei der Auswahl seines Brennstoff-Lieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de)achtet, schützt sich vor einer möglichen Kostenfalle durch unzulängliche Liefertechnik. Neutrale Gutachter kontrollieren bei diesen Betrieben unter anderem, ob die Messeinrichtungen an den Fahrzeugen für die Tankbefüllung ordnungsgemäß arbeiten, ob die Zählerangaben für die Abrechnung korrekt übertragen werden und ob die Eichungen noch gültig sind (www.guetezeichen-energiehandel.de). Auch die vorgeschriebene Mengen-Umrechnung einer Heizöl-Lieferung auf die Standardtemperatur von 15° Celsius muss fehlerfrei funktionieren, damit die Kunden nicht für das bei Hitze ausgedehnte Ölvolumen zahlen. Diese weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Überwachungen sind effektiver Verbraucherschutz, weil der Kostenfaktor Energie unter Kontrolle bleibt.
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Datum: 09.11.2015 - 12:30 Uhr
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