VW Skandal: Management wusste offenbar schon früher von manipulierten Abgaswerten
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VW Skandal: Management wusste offenbar schon früher von manipulierten Abgaswerten

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html Der VW Konzern hat offenbar schon früher von den manipulierten Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen gewusst als bisher angenommen. Das kann für Schadensersatzforderungen der VW Aktionäre wichtig sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Neue Wendung im VW Abgasskandal. Nach Recherchen des Handelsblatts und des ZDF-Magazins "Frontal 21" soll das Management schon früher von den manipulierten Abgaswerten gewusst haben als bisher angenommen. Die Recherchen stützen sich offenbar auf ein als "streng vertraulich" eingestuftes Dokument. Demnach soll es schon am 19. August 2015 ein Teilgeständnis von Volkswagen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html)gegenüber der kalifornischen Umweltbehörde Carb gegeben haben. Weitere Details zu der Manipulationssoftware sollen am 3. September 2015 offen gelegt worden sein. Die Mitteilung an Aufsichtsrat und Aktionäre erfolgte jedoch erst später, nachdem der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei rund 500.000 Dieselfahrzeugen in den USA am 18. September publik wurde. Eine Gewinnwarnung gab Volkswagen erst am 22. September heraus.
Die VW Aktie ist nach Bekanntwerden des Skandals, der weltweit rund elf Millionen Fahrzeuge betrifft, eingebrochen. Aktionäre haben durch den Kursverfall dramatische Verluste hinnehmen müssen. Allerdings haben sie gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
Auch im Hinblick auf die aktuellen Recherchen des Handelsblatts und des Magazins "Frontal 21" verdichten sich die Hinweise, dass der Volkswagen Konzern vermutlich gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat, da er die Informationen zu den Abgasmanipulationen zu lange zurück gehalten und nicht im Wege einer Ad-hoc-Meldung unmittelbar veröffentlicht hat. Da derartige Insider-Informationen den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, muss der Emittent sie nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz unverzüglich veröffentlichen.
Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet bereits Klagen für ihre Mandanten vor. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann auch im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geschehen. Ein KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit Sammelklagen in den USA. Die Klagen der Anleger werden in einem Musterverfahren gebündelt. In diesem Verfahren werden die Ansprüche dann verbindlich für alle Kläger geregelt.
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Datum: 23.11.2015 - 11:35 Uhr
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