Von Rooibostee bis Geflügeldöner

Von Rooibostee bis Geflügeldöner

ID: 129031

Von Rooibostee bis Geflügeldöner

Daten der Lebensmittelüberwachung 2008



(pressrelations) - >(aid) - Einigen Skandalmeldungen von Analogkäse bis Pflanzenschutzmittel in Birnen zum Trotz, unterliegen Lebensmittel in Deutschland einer strengen Kontrolle. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellte Mitte Oktober die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2008 vor. Insgesamt wurden demnach 934 580 Kontrollbesuche in 541 711 Betrieben durchgeführt. Insgesamt wurden zusätzlich 407 691 Proben im Labor untersucht. Stattliche Zahlen, die Einiges an Ergebnissen liefern. Dabei wird noch nicht einmal die ganze Breite der angebotenen Lebensmittel erfasst, sondern ein besonders kritischer, vorher festgelegter Warenkorb. Im vergangenen Jahr waren das zum Beispiel Hähnchenfleisch, Reis, Kartoffeln oder Rooibostee.

Da es laut BVL zum Beispiel vermehrt Hinweise auf Probleme in Imbissbetrieben gegeben hat, wurden diese genauer unter die Lupe genommen. Als besonders problematisch wird in diesem Zusammenhang eine unzureichende Garung im Fall von Geflügelfleischdöner eingeschätzt, wegen der möglichen Gefahr von Krankheitserregern wie Salmonellen und Campylobacter. Im Ergebnis der durchgeführten Kontrollen wurden bei mehr als einem Viertel der Betriebe Mängel in der Betriebshygiene oder Verstöße gegen die allgemeinen Grundsätze der Hygienepraxis festgestellt. Krankheitserreger konnten allerdings nicht nachgewiesen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt waren Pflanzenschutzmittelrückstände. In mehr als 73 Prozent der Proben von Kartoffeln, Spinat, Zwiebeln, Apfelsaft, Distelöl, Olivenöl (natives extra) und Schokolade wurden keine Rückstände festgestellt. In Reis, Gurken, grünen Bohnen, Karotten und Pfefferminzblättertee fanden sich dagegen häufiger Rückstände. In der chemischen Analyse wurde im Aufguss des Rooibustees in etwa dreiviertel aller Proben Rückstände nachgewiesen.

Überschreitungen werden übrigens verfolgt und gegebenenfalls geahndet. Falls Lebensmittel über den gesetzlich festgelegten Höchstgehalten einmal gegessen sind, besteht noch lange kein Grund zur Panik. Bei der Festsetzung werden nämlich Sicherheitsfaktoren berücksichtigt, so dass bei einer gelegentlichen Überschreitung keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten ist. Nichts desto trotz sind die Höchstgehalte von den Herstellern, Importeuren und Händlern einzuhalten, anderenfalls sind die Produkte nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden.




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Datum: 21.10.2009 - 15:18 Uhr
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