Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstößt gegen die U

Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention

ID: 1290457
(ots) - Mit Blick auf die fortgesetzten Gespräche der
Regierungskoalition über den Entwurf eines "zweiten Asylpaketes"
erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Eine Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstößt gegen die
UN-Kinderrechtskonvention. Geflüchtete Kinder wären dadurch
gezwungen, mindestens zwei Jahre ohne Eltern zu leben und müssten in
der Jugendhilfe versorgt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention
verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, dass ein Kind nicht gegen den
Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass
diese Trennung für das Wohl des Kindes notwendig ist. Daher muss die
Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat die
Familienzusammenführung wohlwollend, human und beschleunigt
bearbeiten.

Zur Begründung des Ausschlusses vom Familiennachzug wird
angegeben, dass Minderjährige allein auf die Flucht geschickt würden,
um Nachzugsansprüche zu erlangen. Diese Aussage lässt andere Gründe
wie Trennungen auf der Flucht und kinderspezifische Fluchtgründe wie
Zwangsrekrutierungen außer Acht und ist empirisch nicht belegt.
Stattdessen werden sowohl Kinder als auch Eltern unter einen
Generalverdacht gestellt.

Auch weitere, menschenrechtlich kritische Punkte aus dem zunächst
bekanntgewordenen Erstentwurf des Bundesinnenministeriums sollten
nicht erneut aufgenommen werden. Dazu gehört das Vorhaben, dass
Erkrankungen, die schon vor der Einreise nach Deutschland bestanden,
kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung sein sollen.

Ebenso muss sichergestellt werden, dass traumatisierte Menschen,
etwa Opfer sexualisierter Gewalt, Zeit und eine Umgebung erhalten, in
der sie zur Ruhe kommen können, um sich zu öffnen und ihre
Fluchtgründe zu schildern. Es ist ganz typisch für traumatisierte


Menschen, dass sie zunächst widersprüchliche Angaben zu ihrer
Verfolgung machen. Würden solche Angaben zum Grund, Menschen dem
Schnellverfahren in den sogenannten besonderen Aufnahmeeinrichtungen
zu unterwerfen, wäre der menschen- und europarechtlich abgesicherte
besondere Schutzanspruch traumatisierter Menschen nicht gegeben. Die
Regierungsfraktionen würden damit auch ihren jüngsten
Haushaltsbeschluss konterkarieren, wonach umfangreiche zusätzliche
Mittel für die Unterstützung und Beratung von geflüchteten Frauen und
Mädchen zur Verfügung gestellt werden, die Opfer sexualisierter
Gewalt geworden sind."



Pressekontakt:
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 23.11.2015 - 18:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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