Geltende GOZ soll zum letzten Mal Geburtstag feiern
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Geltende GOZ soll zum letzten Mal Geburtstag feiern
Bundeszahnärztekammer setzt auf "konstruktiven Dialog" bei der Novellierung der privatzahnärztlichen Gebührenordnung
Die BZÄK verfügt bei den anstehenden Gesprächen über einen wissenschaftlich fundierten und vom renommierten Unternehmen Prognos AG betriebswirtschaftlich begründeten eigenen Leistungs- und Gebührenrahmen, die Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ). Die HOZ spiegelt die Erfahrungen der deutschen Zahnärzte aus Wissenschaft und Praxis wider und hat das Ziel, eine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf der Höhe der Zeit zu ermöglichen. "Wir brauchen für die neue GOZ einen Leistungskatalog nach den Erfordernissen der modernen präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und eine solide betriebswirtschaftliche Basis", erklärt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Dabei müssten im Interesse der Patienten gerade der medizinische Fortschritt sowie die demographische Entwicklung berücksichtigt werden. Engel weiter: "Jeder Geburtstag, den die geltende GOZ noch feiert, ist einer zuviel."
Pressekontakt: Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150; presse@bzaek.de
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Datum: 21.10.2009 - 16:34 Uhr
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