Newsletter fehlerfrei gestalten

Newsletter fehlerfrei gestalten

ID: 1291460
(PresseBox) - Newsletter dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen versendet werden, z.B. wenn eine Einwilligung vorliegt. So weit, so klar. Doch welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Newsletter noch erfüllen? Frieder Schelle, Wirtschaftsjurist bei Trusted Shops, gibt einen Überblick.
Absender und Betreff
Der Absender des Newsletters darf nicht verschleiert werden. Auch der Werbecharakter eines Newsletters darf nicht durch eine irreführende Betreffzeile verschleiert werden. Diese Anforderung geht aus § 6 Abs. 2 TMG hervor:
?Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden.
Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.?
Der Absender des Newsletters muss also konkret erkennbar sein und es muss aus der Betreffzeile hervorgehen, dass es sich um Werbung handelt.
Abbestellmöglichkeit
In jedem Newsletter muss es eine Abmeldemöglichkeit geben. Ein einfaches Mittel, diese Abmeldemöglichkeit anzubieten, ist ein Link in der Fußzeile des Newsletters mit einer eindeutigen Bezeichnung wie ?Newsletter abbestellen?.
Impressumspflicht
Newsletter sind Telemedien. Es gelten in Bezug auf das Impressum dieselben Pflichten, die auch im Shop gelten. In vielen Fällen sind Newsletter juristisch auch als Geschäftsbriefe zu sehen, sodass eine Verlinkung des Impressums in diesen Fällen nicht ausreicht. Die einfachste und sicherste Option ist, das Impressum in der Fußzeile jedes Newsletters abzubilden.
Preisangaben
In Onlineshops bestehen einige Anforderungen an die Angabe von Preisen. Die meisten dieser Anforderungen stammen aus der Preisangabenverordnung (PAngV). Der BGH hat entschieden, dass die PAngV im Fernabsatzhandel auch auf Newsletter Anwendung findet (BGH, Urt. v. 10.12.2009, I ZR 149/07). Das bedeutet, dass bei Newslettern, welche an Verbraucher adressiert sind, folgende Anforderungen erfüllt sein müssen:


? Es sind stets Bruttopreise anzugeben. Soweit sowohl Netto- als auch Bruttopreise angegeben werden, muss der Bruttopreis hervorgehoben werden.
? Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist (?inkl. MwSt.?)
? Es muss auf zusätzliche Kosten wie Versandkosten und deren Höhe hingewiesen werden.
? Soweit erforderlich müssen Grundpreise auch in Newslettern angegeben werden, zum Beispiel bei Getränken eine Angabe pro Liter bzw. unter 250ml pro 100ml.
Wettbewerbsrecht
Im wettbewerbsrechtlichen Bereich müssen ebenfalls einige Dinge in Newslettern beachtet werden:
Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. Für die leichte Zugänglichkeit genügen sprechende Links oder Sternchenverweise auf die Teilnahmebedingungen. Vorsicht bei Streichpreisen: Diese müssen erklärt werden.
Abschließender Tipp
Wählen Sie Betreffzeilen, aus denen der Werbecharakter hervorgeht. ?Newsletter? ist ein guter Anhaltspunkt. Versenden Sie keine Newsletter, bei denen unklar bleibt, wer der Absender ist. Achten Sie bei der Gestaltung Ihrer Newsletter darauf, dass die Preise so wie bei den Angeboten im Shop korrekt angegeben werden.
Soweit Sie Zugaben bewerben, wie Preisnachlässe, Gewinnspiele oder ähnliches, achten Sie darauf, dass die Bedingungen hierfür verlinkt sind.
Erstellen Sie mit dem Trusted Shops Rechtstexter kostenlos für Ihren Shop passende AGB: http://shop.trustedshops.com/rechtstexte/#Rechtstext-Auswahl

Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".



drucken  als PDF  Smartphone wird zum Geldbeutel und zur Bankfiliale Intershop mit neuer Version der Intershop Commerce Suite
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 25.11.2015 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1291460
Anzahl Zeichen: 5004

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 394 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Newsletter fehlerfrei gestalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Trusted Shops GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Damit der Black Friday nicht zum Black Day wird: Das macht einen seriösen Online-Shop aus ...
Am 25. November ist wieder eines der Online-Shopping-Highlights des Jahres: der Black Friday. Es winken Schnäppchenpreise, die gerade in diesem schwierigen Jahr jeder gut gebrauchen kann. Was niemand braucht, ist auf einen Fake-Shop hereinzufallen, wo beides futsch ist: Ware und Geld. Deshalb gib

Fast drei Viertel aller Konsument*innen kaufen mit mehr Vorsicht ein ...
Einer repräsentativen Umfrage von Trusted Shops zufolge sind die Deutschen vorsichtiger beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen geworden. Grund ist die aktuelle wirtschaftliche und weltpolitische Lage, die die Online-Käufer*innen verunsichert. Gleichzeitig wächst der Bedarf nach Angeboten

Pickware wird neuer Trusted Shops Certified Software Partner ...
Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung der Komplettlösung von Pickware geht das Softwareunternehmen aus Darmstadt nun als offizieller Certified Software Partner eine Zusammenarbeit mit Trusted Shops ein. Die Pickware GmbH ist ein Softwarehersteller mit Lösungen rund um Warenwirtschaft,


Weitere Mitteilungen von Trusted Shops GmbH


Smartphone wird zum Geldbeutel und zur Bankfiliale ...
Die Digitalisierung wird die Finanzbranche in den kommenden zehn Jahren gravierend verändern. Das betrifft sowohl die Art und Weise, wie Kunden im stationären Handel bezahlen, als auch Geschäftsmodelle und Arbeitsweisen der Banken selbst. Dies zeigt eine repräsentative Studie, die der Digitalve

GTÜ relaunched Website mit SixCMS ...
Modern, benutzerfreundlich, zielgruppenorientiert: Das ist der neue Internetauftritt der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Konzeptionell, grafisch und technisch überarbeitet, orientiert sich die neue Website nun absolut an den Bedürfnissen der Nutzer. Die technische Basis der We

Auf die Webseite, fertig, los! ...
Bereits jetzt, sieben Monate vor dem Sommerabendlauffest haben der Veranstalter VfL Löningen und das Orga-Trio, bestehend aus Jürgen Schelze, Wilfried Senger und Jürgen Patock das Anmeldeportal zum 14. Remmers-Hasetal-Marathon am 25. Juni 2016 freigeschaltet. Seit der vergangenen Woche i

Cybay setzt bundesweit renommiertes Kompetenzzentrum für Orthopädie und Rheumatologie neu in Szene ...
Cybay New Media hat den Internetauftritt des Klinikums St. Josef-Stift relauncht. Der neue Auftritt stärkt die Marke ?St. Josef Stift? als eines von Deutschlands führenden Kompetenzzentren für Orthopädie und Rheumatologie. Bei der neu erarbeiteten Internetpräsenz des Klinikums gehen Ko


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z