"Der Nachbar als Drohnenpilot: Was ist erlaubt?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. L

"Der Nachbar als Drohnenpilot: Was ist erlaubt?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1292025

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe



(firmenpresse) - Dagmar B. aus Würzburg:
Seit einiger Zeit lässt mein Nachbar in seinem Garten ständig eine Drohne kreisen, manchmal auch bis über unsere Grundstücksgrenze. Unter der Drohne ist eine Kamera angebracht, mit der er bestimmt auch in unsere Fenster schauen kann. Darf mein Nachbar das?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Zunächst einmal hat jeder von uns ein Recht am eigenen Bild. Ohne Ihre Einwilligung darf Ihr Nachbar keine erkennbaren Bilder Ihrer Person veröffentlichen. Dies sagt das Kunsturheberrechtsgesetz. Fotografiert Ihr Nachbar Sie unbefugt innerhalb Ihres Hauses oder eines vor fremden Blicken besonders geschützten Bereichs Ihres Grundstücks, macht er sich nach § 201a Strafgesetzbuch strafbar - auch ohne Veröffentlichung. Er riskiert dann eine Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder eine Geldstrafe. Ob das reine Überfliegen fremder Grundstücke mit einer Drohne das Eigentumsrecht des Hausherrn beeinträchtigt, hängt von der Intensität der Störung ab. Aber: Stürzt die Drohne ab und verursacht Verletzungen oder Schäden, haftet der Drohnenpilot. Die Bundesregierung plant übrigens, Drohnen ab 500 g zukünftig registrieren zu lassen, um die Verantwortlichen bei Unfällen leichter haftbar zu machen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 891



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  Und es ward Licht Mitarbeiterengagement der STADT UND LAND preiswürdig
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.11.2015 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1292025
Anzahl Zeichen: 1971

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 611 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Der Nachbar als Drohnenpilot: Was ist erlaubt?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen.

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Verspricht ein Reisebüro einem Kunden, seine Sonderwünsche zu berücksichtigen, und die Buchungsbestätigung des Veranstalters geht darauf nicht ein, so gelten sie als vereinbart. Der Veranstalter muss die Wünsche dann umsetzen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leis

Vorsicht vor Mahnungen per E-Mail - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice ...
"Letzte Mahnung" - bei diesen Worten in der Betreffzeile oder in einer E-Mail selbst heißt es: Vorsicht! Denn immer häufiger sind gefälschte Inkassomails im Umlauf. Für den Empfänger ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Diesen Umstand mac


Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Und es ward Licht ...
Dass LED mittlerweile dabei ist, alle bisherigen Leuchtsysteme Stück für Stück zu ersetzen, ist mittlerweile weit verbreitet. Dass eine gute Lichtplanung mehr ist als ein paar Leuchten auszutauschen, ist noch dem ein oder anderen verborgen geblieben. Dass man beides heute gut kombinieren kann, is

Bauen.de wächst weiter: Verdoppelung der Reichweite in einem Jahr und 74 Prozent mehr Anfragen nach Hauskatalogen ...
Reichweite von bauen.de in einem Jahr um 97 Prozent gestiegen / Hausanbieter erhalten im gleichen Zeitraum 74 Prozent mehr qualifizierte Kataloganfragen / Mit neuem responsive Design wird bauen.de den Anforderungen mobiler Nutzung gerecht Bauen.de, das Fachportal für Bauen, Modernisieren, Re

Barrierefreiheit bedeutet mehr als eine Rollstuhl-Rampe / Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Christoffel-Blindenmission fordert weltweite Umsetzung der Standards ...
Barrierefreiheit rettet Leben: Denn Vorkehrungen wie stufenlose und ausreichend breite Fluchtwege sowie optische und akustische Warnsignale sorgen dafür, dass sich bei Katastrophen wie Bränden, Erdbeben oder Überschwemmungen auch Menschen mit Behinderungen rechtzeitig in Sicherheit bringen kÃ

Natursteinplatten – passend für den Garten ...
Mc-stone.de informiert darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich mit Natursteinplatten ergeben. Gerade für die Gestaltung des Gartens empfehlen sich diese Elemente, greifen sie doch das natürliche Ambiente des Gartens gekonnt auf und fügen sich hier harmonisch ein. Jeder Stein ein Unikat


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z