Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November

ID: 1292266
Der 30. November ist vorbei: Kann man seine Kfz-Versicherung trotzdem kündigen? Foto: HUK-COBURGDer 30. November ist vorbei: Kann man seine Kfz-Versicherung trotzdem kündigen? Foto: HUK-COBURG

(firmenpresse) - Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vergleichen lohnt sich, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Ein paar hundert Euro pro Jahr lassen sich so oft einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, nicht immer berücksichtigt ein Portal alle Anbieter. Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig recherchieren und dieses Ergebnis am besten noch einmal mit der Berechnung eines günstigen Anbieters vergleichen.

Doch mit dem Preisvergleich allein ist es nicht getan: Man muss auch wissen, wie ein Wechsel vonstattengeht. In der Regel läuft, so die HUK-COBURG, ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies bis einschließlich 30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer.

Kündigung nach dem Stichtag
Doch gar nicht selten ist der viel beschworene Stichtag vorbei und die Rechnung der Kfz-Versicherung lag noch nicht im Briefkasten. Was ist, wenn sie erst danach kommt und man eben erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein! Denn hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden, falls es besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mit über elf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2014 von mehr als 6 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit über zehn Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2014 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.



PresseKontakt / Agentur:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Benning Karin
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
karin.benningl(at)huk-coburg.de
0 95 61/ 96 20 84
http://www.huk.de



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Datum: 26.11.2015 - 15:20 Uhr
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Ansprechpartner: Karin Benning
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Auto & Verkehr



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