Die kalte Jahreszeit bricht an - Absicherung von Frostschäden in der Hausratversicherung
Der Winter kommt und Frostschäden drohen. Wie reagiert die Hausratversicherung?
Der Versicherungsnehmer muss zur kalten Jahreszeit unbedingt darauf achten, dass Räume in der Wohnung bei starkem Frost keine Schäden davon tragen. Im Schadenfall muss die Hausratversicherung nicht zahlen, wenn der Wohnungsinhaber seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Denn der Versicherungsnehmer ist gehalten, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, die einen eventuellen Schaden vermeiden können. Wenn diese Maßnahmen ignoriert werden, wird die Hausratversicherung den Schaden, der entstanden ist, nicht übernehmen.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Hausratversicherung für einen Frostschaden nur dann aufkommt, wenn Wasserleitungen geplatzt sind und Wasserschäden durch Leitungswasser verursacht werden.
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer schnell reagieren. Im Regelfall muss dieses spätestens nach einer Woche geschehen. Bei einem Wasserschaden sollte man sich aber unverzüglich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen, am besten telefonisch. Ggf. ist der Schaden so hoch, dass ein Sachverständiger vor den Reparaturen sich ein Bild von der Höhe des Schadens machen muss.
Wichtig dabei ist, dass der Versicherungsnehmer auch eine Verpflichtung zur Schadensminderung hat: Der entstehende Schaden muss so niedrig wie möglich gehalten werden.
Wenn der Schaden eingetreten ist, kann ein Handwerker beauftragt werden, der sich um die defekte Leitung kümmern kann. Wenn umgehend eine Reparatur erforderlich ist, sollte sich der Versicherte einen Kostenvoranschlag ausstellen lassen, um diesen seiner Hausratversicherung weiterleiten zu können. Bei einer sofortigen Reparatur ist auch wichtig, dass die defekten Teile aufgehoben werden, damit eine spätere Schadensbegutachtung möglich ist.
Bildquelle: Jürgen Treiber, www.pixelio.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de
Datum: 22.10.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 129262
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:
Bottrop
Telefon: (02041) 77 44 7 - 46
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 889 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die kalte Jahreszeit bricht an - Absicherung von Frostschäden in der Hausratversicherung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IAK GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).