"Wirtschaftliche Vernunft setzt sich durch" / Auch kleinere Einrichtungen können weiter ausbilden
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Hansestadt Bremen hat heute abgelehnt, den "Tarifvertrag über die
Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Bremen" für
allgemeinverbindlich zu erklären. Der bpa Arbeitgeberverband e.V.
hält dies für die richtige Entscheidung. "So haben gerade die
kleineren Einrichtungen weiterhin die Möglichkeit Ausbildungsplätze
zu schaffen und sich im Wettbewerb zu bewähren. Deshalb ist die
heutige Entscheidung ein Sieg der wirtschaftlichen Vernunft zum Wohle
der Bremer Jugendlichen", so der Präsident des bpa
Arbeitgeberverbandes, Rainer Brüderle.
Die Vergütung von Auszubildenden orientiert sich schon heute in
aller Regel am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, dabei ist
eine maximale Unterschreitung von 20 Prozent des Gehaltsniveaus
zulässig. Diese Flexibilität ermöglicht es gerade kleinen
Einrichtungen, Ausbildungsplätze zu schaffen, Jugendlichen eine
Berufs- und Lebensperspektive zu geben und so für die Fachkräfte von
morgen zu sorgen.
Diese Zwangsmaßnahme hätte für weniger Wettbewerb auf dem Bremer
Pflegemarkt gesorgt. "Zum Einheitslohn wäre bald das Einheitsgrau in
der bremischen Pflege gekommen. Weniger Wettbewerb hätte weniger
Vielfalt, weniger Wahlmöglichkeiten für die Patientinnen und
Patienten bedeutet und mittel- bis langfristig deutliche Einbußen in
der Qualität der Pflege bis hin zu einem Abbau an Pflegeplätzen
geführt", warnte der Vizepräsident des bpa Arbeitgeberverbandes,
Bernd Meurer.
Der bpa Arbeitgeberverband sah schon vor dieser Entscheidung die
Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht
gegeben. Es waren weder die Bedingungen der überwiegenden Bedeutung
(dazu sollen mindestens 50 Prozent aller betroffenen Arbeitnehmer
durch den Tarifvertrag erfasst sein; hier sind es maximal 24 Prozent)
noch einer wirtschaftlichen Schieflage erfüllt.
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Für Rückfragen: Dr. Florian Bauckhage-Hoffer, Tel.: 030 / 20075593-20
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Datum: 01.12.2015 - 13:17 Uhr
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