Arbeitgeberverband Pflege zur Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum Azubi-Tarifvertrag in Bremen
ID: 1294244
Allgemeinverbindlichkeits-erklärung zum Azubi-Tarifvertrag abgelehnt.
Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege: "Ich
begrüße die Entscheidung des Tarifausschusses sehr. Damit ist auch
klargestellt worden, dass Tarifpolitik auf den Verhandlungstisch von
Gewerkschaften und Arbeitgebern gehört. Einer "Zwangsbeglückung", wie
sie die geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung dargestellt
hätte, ist nicht zielführend. Ich hoffe sehr, dass die Bremer
Entscheidung auch prägend ist für ähnliche
Allgemeinverbindlichkeits-Bestrebungen in Niedersachsen. Es kann
nicht angehen, dass rechnerische Minderheiten, wie im Fall der
Antragsteller in Bremen, überwiegenden Mehrheiten ihren Willen
aufdrücken und die Tarifautonomie aushebeln. Ausgehandelte
Tarifverträge, die zwischen den Tarifpartnern gelten, ja,
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nein." Greiner wies zudem darauf
hin, dass der Arbeitgeberverband Pflege die Gewerkschaft Verdi zu
Verhandlungen über einen bundesweiten Ausbildungstarifvertrag für
seine Mitgliedsunternehmen aufgefordert habe.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische,
wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten
und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen
Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein
und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft
und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands
Pflege setzten sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige
Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von
Fach- und Führungskräften ein. Der gemeinsame Umsatz liegt bei rund
zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege ist berufenes
Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales und Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände.
www.arbeitgeberverband-pflege.de
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Datum: 01.12.2015 - 15:13 Uhr
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