Michalk/Leikert: Digitale Möglichkeiten nutzen - Medizinische Versorgung verbessern
ID: 1295419
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstagabend über das
Gesetz zur digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen
(E-Health-Gesetz) abstimmen. Dazu erklären die gesundheitspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und die
zuständige Berichterstatterin Katja Leikert:
"Mit dem Gesetzentwurf gelingt uns ein wichtiger Schritt, die
digitale Vernetzung in unserem Gesundheitssystem voranzutreiben. Es
ist keine einfache Aufgabe, eine sichere digitale Infrastruktur für
fast 200.000 Ärzte, 20.000 Apotheken, 2.000 Krankenhäuser und mehr
als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte aufzubauen. Das hat
die schleppende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und
einer sicheren Telematik-Infrastruktur in den letzten zehn Jahren
gezeigt.
Dabei ist die digitale Vernetzung unverzichtbar, denn sie rettet
Leben. In Deutschland sterben immer noch mehr Menschen an
unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen als im Straßenverkehr - etwa
weil ein Patient bei verschiedenen Ärzten in Behandlung ist und diese
nicht wissen, welche Arzneimittel bereits verordnet wurden. Deshalb
schaffen wir jetzt die Grundlage dafür, dass der persönliche
Medikationsplan rasch auf der elektronischen Gesundheitskarte
gespeichert werden kann. Bei drei oder mehr Medikamenten wird
geprüft, ob diese miteinander verträglich sind oder es zu
gefährlichen Wechselwirkungen kommen kann. Diese Kontrolle hilft
insbesondere älteren und allein lebenden Menschen.
In Notfällen wird der Notarzt künftig überlebenswichtige Daten
direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können.
Die elektronische Gesundheitskarte ist auch ein erster Schritt zu
einer elektronischen Patientenakte. Mit dieser können die
Versicherten über ihre Diagnosen und Therapien schneller und
umfassender informiert werden. So steigt auch die Möglichkeit, auf
die Entscheidungen über die eigene Behandlung Einfluss zu nehmen.
Außerdem wird der Zugriff auf das sogenannte Patientenfach
erleichtert: Dort können die Versicherten wichtige Dokumente wie z.B.
einen elektronischen Impfausweis ablegen.
Als weitere nutzbringende Anwendungen sind der elektronische Arzt-
und Entlassbrief vorgesehen, damit wichtige Gesundheitsdaten schnell
dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Damit werden die nach wie vor
starren Sektorengrenzen zwischen dem stationären und dem ambulanten
Bereich überwunden. Außerdem werden langfristig alle Heilberufe und
die Pflege mit einbezogen werden. Das Gesetz sieht darüber hinaus
weitere telemedizinische Leistungen sowie die Einführung der
Videosprechstunde vor.
Wirksamer Datenschutz ist im digitalen Zeitalter von
herausragender Bedeutung, denn es gibt kaum sensiblere Daten als die
über die eigene Gesundheit. Der Aufbau der neuen
Telematik-Infrastruktur muss daher höchste Sicherheitsstandards
erfüllen: Zugriffsrechte sind klar geregelt; die Datenabfrage von
Ärzten wird protokolliert. Medizinische Daten werden doppelt
verschlüsselt. Bei unberechtigten Zugriffen drohen strafrechtliche
Konsequenzen.
Wir stellen damit die Weichen für eine schnellere und zugleich
sicherere Kommunikation, wir sorgen für mehr Patientennutzen und
Patientensicherheit, für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz in
unserem Gesundheitswesen. Blockaden lassen wir in diesem Bereich
nicht mehr zu. Deshalb sind im Gesetz Umsetzungsfristen und
Sanktionen festgelegt."
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Datum: 03.12.2015 - 13:35 Uhr
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