Bahnhofsbereich Donaueschingen - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefäh

Bahnhofsbereich Donaueschingen - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich

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Bahnhofsbereich Donaueschingen - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich



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(Stuttgart, 22. Oktober 2009) Die Deutsche Bahn weist eindringlich darauf hin, dass das unberechtigte Überschreiten von Gleisen verboten und darüber hinaus lebensgefährlich ist. Dies gilt auch für den Bahnhof Donaueschingen. Die Züge fahren dort mit bis zu 90 Kilometern pro Stunde und erkennen Personen erst sehr spät. Der Bremsweg eines Zuges ist auf Grund der physikalischen Gegebenheiten sehr viel länger als der eines Straßenfahrzeugs.
Seit der Sperrung der Zugänge "Bahnhofstraße" und "Friedrich-Ebert-Straße" zur Bahnhofsunterführung im Rahmen der städtischen Sanierungsarbeiten gibt es eine Vielzahl von Gleisüberschreitungen im Bahnhof Donaueschingen.
Im Interesse der eigenen Sicherheit müssen die ausgeschilderten Umleitungen über die Fürst-Joachim-Brücke (etwa 500 Meter zusätzlich) oder die Schellenberg-Brücke (etwa 800 Meter zusätzlich) benutzt werden.
Der Bahnhofsbereich wird ab sofort verstärkt durch die Bundespolizei bestreift. Bei einmaligem Überschreiten der Gleise ergeht eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit, im Widerholungsfall eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr.


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Datum: 22.10.2009 - 22:18 Uhr
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