Der Tagesspiegel: Maas: Bundeswehreinsatz gegen IS weder völkerrechts- noch verfassungswidrig
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Beteiligung der Bundeswehr am Kampf gegen den so genannten
"Islamischen Staat" hat Justizminister Heiko Maas (SPD) Zweifel an
der Vereinbarkeit des Einsatzes mit Völkerrecht und Grundgesetz
zurückgewiesen. Dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstagausgabe) sagte
Maas: "Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der
Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das
Grundgesetz." Zur Begründung verwies Maas auf die vom
Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach
Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver
Sicherheit möglich sind. "Es gibt drei Resolutionen des
UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat
abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem
mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner
berufen." Auch völkerrechtlich sei das Mandat "zweifelsfrei gedeckt",
versicherte der Minister: "Frankreich kann sich auf das in Artikel 51
der UN-Charta verbriefte kollektive Selbstverteidigungsrecht
berufen." Maas fügte hinzu, er halte den Einsatz nicht nur für
rechtmäßig, sondern auch für notwendig: "Wir müssen diese
terroristische Mörderbande stoppen. Das wird nicht allein mit
militärischen Mitteln gelingen, aber eben auch nicht ohne."
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Datum: 04.12.2015 - 10:10 Uhr
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