Neue DIN-Kraftstoffnorm ermöglicht 20 bzw. 30 Prozent Biodiesel in Fahrzeugflotten
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Die UFOP weist einschränkend auf die in der Norm aufgeführten Einschränkungen bzw. Anforderungen hin. B20 und B30 dürfen der europäischen Norm zufolge nur in sogenannten geschlossenen Kraftfahrzeugflotten eingesetzt werden. Die Anwendung ist daher besonders auf Flotten im Schwerlastverkehr ausgerichtet. Hier müssen nicht nur die nach wie vor einzuholenden Freigaben der Fahrzeugsteller beachtet werden. Es muss auch auf eine entsprechende Lagerhaltung im Hinblick auf die Verwendung von Sommer- und Winterqualität geachtet werden.
Die Norm DIN EN 16709 muss bis April 2016 in nationales Recht umgesetzt, das heißt in der Verordnung über die "Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen" (10. BImSchV) veröffentlicht werden.
Aus Sicht der UFOP ist die Verwendung von B20 bzw. B30 eine wichtige Kraftstoffoption zur Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs angesichts der äußerst ambitionierten Zielsetzung im Rahmen des Klimaschutzaktionsplans 2050 der Bundesregierung. Der Einstieg in die Nutzung von B20 und B30 ist gemessen an dieser Zielsetzung unumgänglich, wenn langfristig weitere, bisher nicht erkennbar wirtschaftliche Biokraftstoffalternativen aus Reststoffen oder Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (Power-to-Gas oder Power-to-Liquid) als Ergebnis eines technologie- und rohstoffoffenen Wettbewerbs eingeführt werden sollen.
Im Schwerlastverkehr ist die gemäß der Norm zu beachtende sachkundige Wartung der Fahrzeugflotten sicher gestellt. Dies bestätigen Erfahrungen mit der Verwendung von B100.
Die Norm kann im Beuth-Verlag bezogen werden: www.mybeuth.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 04.12.2015 - 16:47 Uhr
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