Schweiz gibt grünes Licht für Informationsaustausch - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
ID: 1296337
Schweiz gibt grünes Licht für Informationsaustausch - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Mai hatte die Schweiz mit der EU ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten vereinbart. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat dem Abkommen zugestimmt. Damit steht dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2018 nichts mehr im Weg. Das Bankgeheimnis in der Schweiz ist damit quasi Geschichte.
Brüchig war das Bankgeheimnis allerdings auch schon zuvor. So hatten und haben deutsche Steuerfahnder beispielsweise die Möglichkeit, mit Hilfe einer Gruppenanfrage Einblick in die Konten zu bekommen. Nun wird es für die Fahnder noch einfacher. Es müssen keine Anfragen mehr gestellt werden. Informationen zu Bankdaten werden demnächst automatisch ausgetauscht. Für Steuersünder bedeutet dies, dass unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Konten in der Schweiz früher oder später mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von den Steuerfahndern entdeckt werden und dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Noch besteht für Steuersünder die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Sobald die Steuerhinterziehung entdeckt ist, ist dieser Weg allerdings verbaut. Die Zeit für die Selbstanzeige wird also langsam knapp. Dennoch sollte sie nicht übereilt verfasst werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, um strafbefreiend wirken zu können.
Für den Laien sind die hohen und komplexen Anforderungen, die der Gesetzgeber mit der strafbefreienden Selbstanzeige verbunden hat, allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall detailliert erfassen und wissen, welchen Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/
Datum: 07.12.2015 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1296337
Anzahl Zeichen: 2697
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 360 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schweiz gibt grünes Licht für Informationsaustausch - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).