Brennende Kerzen und Lichterketten am Arbeitsplatz: Vorsicht in der Adventszeit

Brennende Kerzen und Lichterketten am Arbeitsplatz: Vorsicht in der Adventszeit

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(ots) - Unternehmen können Kerzen und Lichterketten
verbieten - Verhalten im Brandfall

"Advent, Advent ein Lichtlein brennt", so heißt es in einem
bekannten Kinderreim - und das nicht nur zu Hause. Auch im Büro und
anderen Arbeitsplätzen sorgen flackernde Kerzen auf Adventskränzen
und Lichterketten alle Jahre wieder für eine festliche Stimmung. Doch
was das Betriebsklima in der Vorweihnachtszeit fördert, ist ebenso
gefährlich wie besinnlich. Jede einzelne Kerze ist ein offenes Feuer,
dessen Flamme bis zu 750 Grad Celsius heiß werden kann. Defekte
Lichterketten mit Glühbirnen erzeugen ebenso brandgefährliche
Temperaturen um die 300 Grad Celsius. Leichtsinn oder Unachtsamkeit
können dadurch tragische Auswirkungen haben. Um dies zu verhindern,
rät der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) zu
äußerster Achtsamkeit. Denn gerade in der Hektik des
Jahresendgeschäftes kommt die Sicherheit leider oft zu kurz.

Dabei nimmt die Brandgefahr von Tag zu Tag zu: Zum einen kommt die
Flamme dem Tannengesteck durch das Abbrennen der Kerze immer näher
und zum anderen werden Nadeln und Zweige mit jedem Tag trockener.
Dadurch sind sie leicht entzündlich und schon bei einer kleinen
Ablenkung kann sich in Sekundenschnelle ein Feuer ausbreiten. Viele
Unternehmen haben die Gefahr erkannt und untersagen das Mitbringen
von Kerzen und Lichterketten. Gesetze und Verordnungen sehen ein
generelles Verbot zwar nicht vor, doch kann sich der Unternehmer
hierbei auf sein Haus- oder Direktionsrecht berufen.

Weiß jeder Mitarbeiter wie der Feuerlöscher oder ein Wandhydrant
funktioniert?

Generell sollten allen Beschäftigten, im Rahmen der jährlichen
Arbeitsschutzunterweisungen, die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände
sowie das Verhalten im Gefahrenfall näher gebracht werden. Nach den


Arbeitsschutzregeln ist es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
geboten, eine ausreichende Anzahl der Mitarbeiter - mindestens fünf
Prozent bei normaler Brandgefährdung - zum Brandschutzhelfer
auszubilden. Inhalte einer solchen Schulung sind die betriebliche
Brandschutzorganisation und insbesondere die Funktions- und
Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen wie tragbaren oder
fahrbaren Feuerlöschern und - sofern vorhanden - der Umgang mit dem
Wandhydranten-Löschschlauch.

Als kompetente Ansprechpartner für die Schulung von Mitarbeitern
zu Brandschutzhelfern sowie Unterweisungen und zu allen Fragen des
betrieblichen Brandschutzes stehen die qualifizierten
Brandschutz-Fachbetriebe zur Verfügung. Adressen regionaler Anbieter
sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.



Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561 28 86 40
Fax: +49 (0)561 28 86 429
E-Mail: info@bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
Fax: +49 (0)221-42 49 88 0
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

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Datum: 07.12.2015 - 11:27 Uhr
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