Arbeitsgericht Berlin: Vor der wirksamen Kündigung steht oft die Abmahnung
ID: 1297185
Arbeitsgericht Berlin: Vor der wirksamen Kündigung steht oft die Abmahnung

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html
Bevor der Arbeitgeber eine wirksame Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html) aussprechen kann, muss er den Arbeitnehmer in vielen Fällen erst abmahnen. Ohne die vorherige Abmahnung kann die Kündigung unwirksam sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht sieht vor, dass der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen kann. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise die Verletzung des Vertrauensverhältnisses sein, so dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist. Häufig ist es auch notwendig, vor der Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Das geht auch einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor (Az.: 28 Ca 4045/14).
Häufig nutzen Arbeitnehmer ihren dienstlichen Computer auch zum privaten Surfen im Internet. Solange dies im Rahmen bleibt, wird das auch von vielen Arbeitgebern geduldet. Allerdings kann das private Surfen auch Ausmaße annehmen, die von einem Arbeitgeber nicht mehr hinnehmbar sind. Als Reaktion darauf, muss er allerdings zunächst eine Abmahnung aussprechen, ehe er das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen kann. Das kann selbst dann gelten, wenn das private Surfen am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten ist.
In dem konkreten Fall vor dem AG Berlin hatte eine Arbeitnehmerin während der Arbeitszeit täglich ein bis zwei Stunden privat im Internet gesurft. Als dies auffiel, sprach das Unternehmen die fristlose Kündigung aus, da das Vertrauensverhältnis zerstört sei. Dagegen klagte die Frau erfolgreich. Das AG Berlin stellte fest, dass auch Verstöße gegen ein schriftliches Verbot den Arbeitgeber nicht automatisch zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Nach Ansicht des AG Berlin hätte der Arbeitgeber erst eine Abmahnung aussprechen müssen. Erst wenn auch nach dieser Abmahnung sich das Verhalten der Arbeitnehmerin nicht geändert hätte und es zu einer einschlägigen Wiederholung gekommen wäre, wäre eine Kündigung möglicherweise angemessen gewesen.
Wie der Fall zeigt, kann die Kündigung eines Arbeitsvertrags u.U. schwierig sein. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 08.12.2015 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1297185
Anzahl Zeichen: 2700
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 423 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsgericht Berlin: Vor der wirksamen Kündigung steht oft die Abmahnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Reform des öffentlichen Auftragswesens ...
Die größte Reform des Vergaberechts seit zehn Jahren kommt. Bis spätestens 18. April 2016 müssen die EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Einige Details dazu sind bereits bekannt: - die Einführung der E-Vergabe sowie der elektronischen Kommuniation soll flächendeckend e
Lindner: Tsipras bestätigt unsere Befürchtungen ...
Zu den Äußerungen des griechischen Ministerpräsidenten Tsipras erklärt der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner: "Alexis Tsipras bleibt seiner Linie des Täuschens, Tricksens und Tarnens treu. Er bestätigt damit unsere Befürchtungen, dass er selbst die Umsetzung des Hilfspakets
Saarbrücker Zeitung: SPD-Vize Schäfer-Gümbel lehnt Doppelspitze ab - "Nicht zukunftsfähig" ...
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel lehnt anders als Parteichef Sigmar Gabriel eine Doppelspitze strikt ab. Schäfer-Gümbel sagte der Saarbrücker Zeitung (Mittwochausgabe): "Wenn man auf Linke oder Grüne blickt, sieht man doch, dass Doppelspitzen eher Ausdruck n
Expert Plus GmbH - Insolvenzverwalter zeigt Masseunzulänglichkeit an ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/expert-plus-gmbh-queensgold.html Für die Anleger der Expert Plus GmbH wird die Situation immer kritischer. Der Insolvenzverwalter hat inzwischen Masseunzulänglichkeit angezeigt, teilt das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mi




