Ansmann Mitarbeiter sind jetzt privat versichert
ID: 1297875

(PresseBox) - Ein erstes Weihnachtsgeschenk hat ANSMANN seinen Mitarbeitern dieses Jahr bereits zu Anfang Dezember gemacht. Zum 01.12.2015 begann die private Krankenzusatzversicherung, die ANSMANN in Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Krankversicherung (SDK) seinen Mitarbeitern anbietet.
Im ANSMANN-Gruppenvertrag sind alle privatärztlichen Leistungen im Krankenhaus sowie Erstattungen für Zahnersatz abgedeckt. Auf Grund der hohen Nachfrage durch die Mitarbeiter konnte die Versicherung unter Ausschluss von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, sodass auch bestehende oder Vorerkrankungen in den Versicherungsschutz fallen.
Markus Fürst, Vorstand der ANSMANN AG, zur betrieblichen Krankenversicherung: ?Nicht nur im Interesse der Firma, sondern auch persönlich liegt mir das Wohl aller Mitarbeiter am Herzen. Daher ist es mir wichtig, dass jedem, der auf Grund von Krankheit oder Unfall auf medizinische Hilfe angewiesen ist, die bestmögliche Versorgung zukommt. Ganz besonders freut es mich, dass wir es auf diesem Weg geschafft haben, auch Kollegen zu versichern, die auf Grund von Vorerkrankungen selber keine Versicherung mehr bekommen hätten."
Damit hat ANSMANN in diesem Jahr die zweite Maßnahme zur Absicherung und Unterstützung seiner Mitarbeiter getroffen, nachdem bereits im Frühjahr die betriebliche Altersvorsorge neu aufgestellt wurde, welche ANSMANN pauschal mit 70? pro Monat und Mitarbeiter subventioniert.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 09.12.2015 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1297875
Anzahl Zeichen: 1484
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Assamstadt
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ansmann Mitarbeiter sind jetzt privat versichert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ANSMANN AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).