Verkauf von Lebensversicherungen – CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klage gegen Anlageberater e

Verkauf von Lebensversicherungen – CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klage gegen Anlageberater ein

ID: 1299274

München, 14.12.2015: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, reicht diese erneut Klage für einen geschädigten Anleger gegen dessen Anlageberater ein, der dem Anleger empfohlen hat, seine Lebensversicherung zu verkaufen.



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(firmenpresse) - Seit einiger Zeit treten vermehrt Lebensversicherungshändler auf, deren Geschäftsmodell darin besteht, Lebensversicherung aufzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von mehreren Jahren auszuzahlen. Den Versicherungsnehmern werden hierbei in der Regel höhere Renditen als bei den jeweiligen Lebensversicherungen versprochen.

Für viele Versicherungsnehmer erscheint diese Option der Geldanlage auf den ersten Blick äußerst attraktiv: Der bereits angesparte Rückkaufswert aus den Lebensversicherungen wird ohne eigenen Aufwand an den Lebensversicherungshändler ausgezahlt, der in den Folgejahren mit diesem Kapital hohe Renditen erwirtschaften kann.

Leider hat sich in letzter Zeit jedoch vermehrt gezeigt, dass der Verkauf von Lebensversicherungen äußerst riskant sein kann. Denn häufig werden die Kaufpreise erst nach vielen Jahren an die Verkäufer der Lebensversicherungen gezahlt. Über das wirtschaftliche Risiko, das sich hieraus ergibt, werden die Verkäufer der Lebensversicherungen meist nicht aufgeklärt. Insbesondere ist den Verkäufern der Lebensversicherungen oft nicht bekannt, dass sie das Insolvenzrisiko des Lebensversicherungshändlers tragen. So mussten beispielsweise zuletzt die Verkäufer des Lebensversicherungshändlers Flexlife Capital AG erfahren, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG eröffnet wurde. Da die Rückkaufswerte aus den Lebensversicherungen nicht insolvenzfest waren, steht dringend zu befürchten, dass die Verkäufer der FlexLife Capital AG einen Totalverlust erleiden.

Ein weiteres Risiko kann sich für die Verkäufer daraus ergeben, dass die Lebensversicherungshändler mit dem Ankauf der Lebensversicherungen ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft betreiben. Sollte ein Lebensversicherungshändler aber trotz der Erlaubnispflicht nicht über eine solche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) verfügen, droht eine Untersagung des Geschäftsbetriebs durch die BaFin. Auch dies kann für die Verkäufer der Lebensversicherungen zu einem Totalausfallrisiko führen



Der Verkäufer, der nun von CLLB Rechtsanwälte gerichtlich vertreten wird, verfügte über eine Lebensversicherung bei der ERGO. Auf Anraten seines Beraters veräußerte er diese Lebensversicherung an die HLO Consulting Group GmbH. Den Kaufpreis sollte er im Jahr 2016 erhalten.

Im Jahr 2014 wurde jedoch über das Vermögen HLO Consulting Group GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Da der Verkäufer der Lebensversicherungen nicht über die Risiken des Verkaufs seiner Lebensversicherung an die HLO Consulting Group GmbH aufgeklärt wurde, macht dieser nun mit Hilfe von CLLB Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend.

Inhabern von Lebensversicherungen, die diese an Lebensversicherungshändler verkauft haben, wird ebenfalls empfohlen, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch sie fehlerhaft im Zusammenhang mit dem Verkauf der Versicherungen beraten wurden.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensversicherungen, beispielsweise an die Flexlife Capital AG, die HLO Consulting Group GmbH oder die Prime Select AG.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.





PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de



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Datum: 14.12.2015 - 08:59 Uhr
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