Nichts geht mehr – ohne Eintrag
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, können diesen steuer- und sozialversicherungsfreie Extras zukommen lassen. Aber: Die Sozialversicherungsfreiheit kann seit April 2015 nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn diese mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum umgesetzt worden ist.
Unternehmer sollten noch vor Ende des Jahres nachprüfen, ob die zusätzlich zum Gehalt gezahlten Zuwendungen korrekt auf der monatlichen Abrechnung für den Mitarbeiter aufgeführt sind. Andernfalls sollten sie sich Gedanken machen und entsprechenden Rat einholen, wie die neue Regelung künftig lückenlos umgesetzt werden kann.
Alles rund um steuerfreie Arbeitgeberleistungen lesen Sie auch in der Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Download unter www.ecovis.com/steuerfrei.
Hinweis: Nächste Aktualisierung der Broschüre wird im Januar 2016 vorgenommen.
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Datum: 16.12.2015 - 09:29 Uhr
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