Zweifel an Geschwindigkeitsmessung machen Bußgelder angreifbar
ID: 130113
Zweifel an Geschwindigkeitsmessung machen Bußgelder angreifbar
Düsseldorf/Frankfurt, 26. Oktober 2009
Polizei und Behörden gehen mit den verschiedensten Methoden auf Raser-Jagd. In der Regel handelt es sich bei der eingesetzten Überwachungstechnik um zugelassene und anerkannte Messverfahren. Diese gelten zwar als zuverlässig, doch gibt es immer wieder Ansatzpunkte, die ein erfolgreiches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid ermöglichen. So hat eine breit angelegte Studie eines Sachverständigenbüros (VUT Sachverständigen GmbH Püttlingen) auf der Basis von 1.810 Bußgeldverfahren ergeben, dass ein großer Teil der Messvorgänge unter Mängeln in der Beweisführung leidet und dadurch angreifbar wird. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Ist der Ablauf einer Messung nicht vollständig dokumentiert, kann auch nicht nachvollzogen werden, ob die Messung an sich korrekt war.
Generell gilt, dass Messergebnisse nicht nur korrekt gewonnen werden müssen, sondern sie müssen auch plausibel nachprüfbar und einem Fahrzeug eindeutig zuzuordnen sein. Die Püttlinger Sachverständigen entdeckten in 67,5 Prozent von 1.810 untersuchen Fällen technische oder formale Fehler. In 34,8 Prozent aller untersuchten Fälle waren die Mängel so gravierend, dass der Ablauf der Messung nachträglich nicht hinreichend plausibel nachvollzogen werden konnte. In 5,19 Prozent der Fälle wurde schlichtweg falsch gemessen.
Vor allem bei Handlasermessgeräten wie dem häufig verwendeten Modell RIEGL FG21-P steht aus technischen Gründen keine Dokumentation des eigentlichen Messvorgangs zur Verfügung, weil mit diesen Geräten keine Fotos gemacht werden. Als Beweismittel dient die einfache Anzeige des Messergebnisses. Diese Lücke in der Dokumentation der Messung kann im Verfahren nur durch Aussagen der Messbeamten ausgeglichen werden, sodass das Schicksal des Betroffenen letztlich nur von einer Behauptung abhängt. Im Ergebnis bedeutet dies "Behauptung" vor "Beweis".
Angesichts solcher Schwächen bei der Dokumentation und Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen kann es daher ratsam sein, seinen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Denn nur ein Anwalt erhält umfassende Akteneinsicht und damit auch Zugriff auf die Messprotokolle und sonstige Beweismittel. Erweist sich die Aktenführung der Behörde als lückenhaft, bestehen für den Betroffenen gute Chancen, an einem Bußgeld vorbeizukommen.
www.straffrei-mobil.de.
Hinweis für die Redaktion:
Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.10.2009 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 130113
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 344 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zweifel an Geschwindigkeitsmessung machen Bußgelder angreifbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
straffrei-mobil.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von straffrei-mobil.de
MAN SE: Speditionen bestellen 100 MAN-Lkw für Brasilien ...
> Die ersten 100 MAN-Lkw der Baureihen TGS und TGX, die von MAN Latin America im Werk Resende montiert werden, sind bereits verkauft: Julio Simoes, Arcom und Binotto, drei der größten Transportunternehmen Brasiliens, haben ihre Kaufabsicht bestätigt; Grund sind sowohl die Technologie als au
MAN SE: MAN integriert Lkw- und Busmarken in Südafrika ...
> Montage des ersten Constellation von MAN im Werk Pinetown Die Montage von Lkw und Bussen von MAN Latin America der Baureihen Constellation und Volksbus in Südafrika übernimmt künftig MAN Truck Bus Africa. Der erste Lkw wird Mitte November im kombinierten Produktionswerk Pinetown fer
Führerscheinprüfung am PC ...
> Eine gute Fahrausbildung und eine effektive Prüfung sind Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr", betonte Innenstaatssekretär Gerhard Eck beim offiziellen Startschuss für die PC-Prüfung heute in Unterhaching. "Die Führerscheinprüfung am PC ist ein weiterer
SWISS auch im Winter mit umfangreichen Flugplanangebot ...
> SWISS bietet trotz anhaltender Weltwirtschaftskrise weiterhin einen umfangreichen und attraktiven Winterflugplan. Ihre Kapazitäten passt sie auf den einzelnen Strecken flexibel und nachfragegerecht an. So werden punktuell und temporär nicht nur Frequenzen reduziert, sondern auch Verbindungen




